Beförderungsstau innerhalb der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt

von 17. März 2021

Diese Aussage ist Interessant und bedenklich zugleich. Das kann für uns als Gewerkschaft nichts anderes bedeuten, als dass man Arbeitsleistungen gern entgegen nimmt, die Bezahlung danach aber auf sich warten lässt! So fragt man sich, ob es Politiker oder Minister in der Landesregierung gibt, die weniger Geld bekommen, als es deren Dienstposten vorsieht, so Olaf Sendel der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) aus Sachsen-Anhalt.

Wir weisen eindringlich darauf hin, dass sofortige Beförderungen von Polizisten nicht zwangsläufig erforderlich sind. Die Gewährung einer zeitlich befristeten Ausgleichszahlung mit anschließender Beförderung könnte auch eine Problemlösung sein. Diese Möglichkeit gab es bereits, wurde jedoch durch die Landesregierung nach erfolgreichen Klagen betroffener Mitarbeiter abgeschafft.

Unsere Forderung an die verantwortlichen der Landespolitik: Tragen Sie dafür Sorge, dass der Beförderungsstau noch vor der Landtagswahl aufgelöst wird. Wir bitten die Fraktionen im Landtag einen entsprechenden Antrag einzureichen! Das erforderliche Geld könnte von den zurückgegebenen Geldern (ca. 138 Mio. Euro) der für das Jahr 2020 veranschlagten Personalkosten der Landesverwaltung genommen werden.

Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)