Die Bundespolizei informiert anlässlich der Fußballbegegnung zwischen dem F.C. Hansa Rostock gegen den Halleschen FC am 6. September 2014

von 3. September 2014

Dieses Verbot gilt am 6. September 2014 zwischen 06:00 und 22:30 Uhr für die an- und abgehenden Regelzugverbindungen auf dem Netz der Eisenbahnen des Bundes von Halle/S. nach Rostock und zurück.

Die Untersagung ist erforderlich, da in der Vergangenheit alkoholisierte Gruppierungen im Zusammenhang mit einem Fußballspiel erhebliche Straftaten begangen und dadurch andere Reisende gefährdet und das Eigentum der Eisenbahnverkehrsunternehmen beschädigt haben. Hierbei sind wiederholt Glasflaschen, Getränkedosen und pyrotechnische Gegenstände gezielt als Wurfgeschosse gegen Polizeibeamte, andere Fangruppierungen oder Schienenfahrzeuge eingesetzt worden.

Die Einhaltung des Verbotes wird durch Einsatzkräfte überwacht. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass an den Zusteigebahnhöfen Kontrollen durchgeführt werden. Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Züge an den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen. Bei Zuwiderhandlungen oder Weigerungen gegen die Allgemeinverfügung kann es zu einem Platzverweis durch die Bundespolizei beziehungsweise zu einem Beförderungsausschluss durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen kommen.

Die ausführliche Begründung dieser Allgemeinverfügung kann bei der Bundespolizeidirektion Pirna, Rottwerndorfer Straße 22, 01796 Pirna und bei der Bundespolizeiinspektion Magdeburg, Kantstraße 4, 39104 Magdeburg während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden.