Haftbefehl: Strafe konnte mit Hilfe von Freunden bezahlt werden

von 27. Januar 2020

Da der 47-Jährige weder die Geldstrafe zahlte, noch sich dem Strafantritt stellte, erließ die Staatsanwaltschaft Bonn im April 2018 den Vollstreckungshaftbefehl. Der Gesuchte konnte die geforderte Geldstrafe mit Hilfe von Freunden aufbringen und nach Zahlung dieser das Bundespolizeirevier Halle als freier Mann wieder verlassen.