Lebensgefahr: Bundespolizeihubschrauber entdeckt Person in den Gleisen

von 30. September 2019

Warum er sich in den Gleisen aufhielt, beantwortete der 38-Jährige den Bundespolizisten nicht. Er wurde eindringlich auf die Lebensgefahr, in die er sich begeben hatte, hingewiesen und anschließend belehrt. Wegen des unerlaubten Aufenthaltes in den Bahngleisen erhält er eine Anzeige gemäß der Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung, welche ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro einschließt. Zudem ergab die Abfrage seiner Personalien im Fahndungsbestand der Polizei, dass die Staatsanwaltschaft Halle die aktuelle Adresse des Mannes benötigt. Die Bundespolizisten informierten die Behörde dementsprechend. Da dieser “Gleisläufer” leider keinen Einzelfall darstellt, weist die Bundespolizei erneut darauf hin, dass die vorbeifahrenden Züge Hindernissen,- und damit auch Personen, nicht ausweichen können. Ein 1200 Tonnen schwerer Zug, der mit 100 Stundenkilometern fährt, benötigt circa 1000 Meter, um zum Stehen zu kommen. Windrichtungen beeinflussen die eigene Wahrnehmung eines heranfahrenden Zuges erheblich. Ein elektrisch betriebener Zug ist beispielsweise für das menschliche Ohr erst wahrnehmbar, wenn er sich schon auf der gleichen Höhe befindet. Zudem geht von den vorbeifahrenden Zügen eine hohe Sogwirkung aus.