Den beiden 14-Jährigen war nicht bewusst, dasssie mit ihren Handlungen eine Straftat begehen. Beiden droht nun eineAnzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Zur Tatzeitfuhren zwei Regionalbahnen durch den Bereich. Die weiterenErmittlungen ergaben keinen Schaden an den betroffenen Zügen. DieMädchen wurden in Gewahrsam genommen und durch die Bundespolizistenausführlich über die Gefahren belehrt, die ihr Handeln hätte auslösenkönnen. Anschließend wurden sie an die jeweiligenErziehungsberechtigten übergeben.