Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes auf der A9

von 20. Oktober 2017

Der 64jährige Fahrer aus Bulgarien hat nun ein Bußgeld von 100,- Euro zu erwarten.

Diesen Sachverhalt möchte ich erneut zum Anlassnehmen, um auf die damit verbundenen Gefahren hinzuweisen. Aufgrund der Erkenntnisse der letzten Jahre lässt sich feststellen, dass viele Verkehrsunfälle, insbesondere auf Autobahnen, durch die Nichteinhaltung des Mindestabstandes verursacht werden. Dies ist eine der Hauptunfallursachen, bei denen Sach- und Personenschäden, die Folge sind. Im Schadensfall ist die Einleitung von Ermittlungen die unausweichliche Folge.

Kraftfahrer müssen einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden einhalten, auch dann, wenn er ihn demnächst überholen will. Er darf den Sicherheitsabstand erst dann “abbauen”, wenn sein Fahrzeug schon nach links auf die Überholspur ausgeschert ist. Der Sicherheitsabstand soll gewährleisten, dass bei plötzlichem Bremsen des Vorausfahrenden, sicher angehalten werden kann.

Der Fahrer ist für den richtigen Abstand nach vorn verantwortlich. Meine Tipps:
? Achten Sie auf einen markanten Punkt, den Ihr Vordermann gerade passiert.
? Wenn Sie “einundzwanzig, zweiundzwanzig, dreiundzwanzig” zählen können, bevor Sie selbst die Stelle erreichen, halten Sie meist den richtigen Abstand. Der Sicherheitsabstand nach vorne und hinten ist die beste und billigste Knautschzone.