Polizeiliche Kriminalstatistik des Polizeireviers Saalekreis

von 3. März 2016

Im Polizeirevier Saalekreis zeichnet sich im Vergleich der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) der letzten fünf Jahre, insbesondere im Vergleich der Jahre 2014 und 2015 folgendes Bild ab:

Wurden im Jahr 2010 11.896 Straftaten im Zuständigkeitsbereich des Polizeirevieres Saalekreis erfasst, sind im Jahr 2015 1.908 Straftaten mehr registriert worden. Davon beträgt der Anstieg im Vergleich der Jahre 2014 (PKS gesamt 13.587) zu 2015 (PKS gesamt: 13.804) 217 Fälle.

Im Jahr 2014 sind 4.429 Tatverdächtige (Kinder, Jugendliche, Heranwachsende, Erwachsene) ermittelt worden. Demgegenüber stehen 3.863 ermittelte Tatverdächtige im Jahr 2015. Der Anteil tatverdächtiger Zuwanderer im Vergleich beider Jahre betrug 2014 234 und 2015 292 erfasste Tatverdächtige.

Der Anteil der aufgeklärten Straftaten betrug im Jahr 2014 55,3 %. Demgegenüber steht eine Aufklärungsquote von 48.7 % im Jahr 2015.

Ausgewählte Deliktsbereiche bzw. Schwerpunkte der Kriminalitätsentwicklung

Diebstahlshandlungen in den unterschiedlichsten Facetten von der einfachen Wegnahme bis hin zum besonders schweren Fall des Diebstahls, stellen nach wie vor den Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit im Polizeirevier Saalekreis (PRev SK) dar. Fasst man beide Deliktsbereiche zusammen, spricht man von Diebstahlshandlungen insgesamt.

Waren im Jahr 2014 von den 13.587 erfassten PKS-Fällen noch 5.831 Fälle des Diebstahls gesamt registriert worden, stiegen die Diebstahlshandlungen insgesamt im Jahr 2015 um 1.126 Fälle auf 6.957 an. Das entspricht einem Anstieg um 16,2 %.

Beim Anteil der Diebstähle unter Beteiligung von Asylbewerbern und Flüchtlingen entwickelten sich die erfassten Fälle im Zeitraum 2014 bis 2015 von 24 Fällen auf 73 Fälle.

Der Anteil aller Diebstahlshandlungen an der gesamt erfassten Kriminalität betrug im Jahr 2014 42,9 %. Im Jahr 2015 stieg dieser Anteil auf 50,4 %. Jede zweite Straftat, die im Zuständigkeitsbereich des PRev SK im Jahr 2015 erfasst wurde, war eine Eigentumsstraftat. Davon sind als einfacher Diebstahl 2.674 Fälle, mit eine Aufklärungsquote von 41,5 % und als besonders schwerer Fall des Diebstahls 4.283 Fälle mit einer Aufklärungsquote von 11,3 % erfasst worden.

Im direkten Zusammenhang mit der Entwicklung der Eigentumskriminalität, ist die Entwicklung der Rauschgiftkriminalität und hier insbesondere der Einfluss von Methamphetamin (Crystal), zu betrachten. Immer häufiger war festzustellen, dass „wenige“ unter dem Einfluss harter Drogen stehende Tatverdächtige immer mehr Straftaten und vor allem Eigentumsstraftaten zur direkten Beschaffung und Finanzierung ihrer Drogensucht begehen. Die erfassten Rauschgiftfälle, insbesondere Straftaten im Zusammenhang mit dem bereits erwähnten Methamphetamin unterscheiden sich aus den Jahren 2014/2015 kaum merklich (2014: 461 RG-Fälle erfasst, davon 238 Verstöße durch Methamphetamin, 2015: 498 RG-Fälle erfasst, davon 232 Verstöße durch Methamphetamin).

Demgegenüber ist die Intensität und Häufigkeit der ermittelten Tatverdächtigen, die Eigentumsstraftaten begehen spürbar gestiegen.

Als weiteren Schwerpunkt ist im PRev SK der Deliktsbereich Vermögens- und Fälschungsdelikte zu benennen.

Waren im Jahr 2010 noch 2.020 Fälle, davon 648 Fälle des Waren- Warenkreditbetrugs zu verzeichnen, stiegen die erfassten Fälle im Jahr 2014 auf 2.596, davon 1.075 Waren- und Warenkreditbetrugsfälle an. Im Jahr 2015 sank zwar die absolute Zahl auf 1.937 Fälle, aber und dass stellt den eigentlichen Schwerpunkt dar, stieg der Anteil der Waren- und Warenkreditbetrugsfälle auf 1.563 erfasste Fälle an.

Als Tatmittel nimmt in diesem Zusammenhang das Internet eine zentrale Rolle ein. Die Möglichkeiten seine Identität zu verschleiern und damit Straftaten zu begehen sind schier unendlich. Die Aufklärungsquoten in diesem Deliktsbereich bewegen sich durchschnittlich

bei 75 %. (2014: 78,4 %, 2015: 73,8 %)

Die das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung beeinflussenden Straftaten sind in der Polizeilichen Kriminalstatistik unter den statistischen Markern „Straßenkriminalität“ und „Gewaltkriminalität“ erfasst.

Die Gewaltkriminalität umfasst u.a. die Delikte:

– Mord

– Totschlag und Tötung auf Verlangen

– Vergewaltigung und sexuelle Nötigung

– Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer

– Körperverletzung mit Todesfolge

– Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien

– Erpresserischer Menschenraub

– Geiselnahme

– Angriff auf den Luft- und Seeverkehr

Wurden im Jahr 2014 noch 308 Fälle der Gewaltkriminalität erfasst (davon 271 Fälle aufgeklärt, entspricht einer Aufklärungsquote von 88 %) sind im Jahr 2015 297 Fälle (davon 249 aufgeklärt, entspricht einer Aufklärungsquote von 84 %) registriert worden.

Die Straßenkriminalität umfasst u.a. die Delikte:

– Vergewaltigung / sexuelle Nötigung überfallartig durch Einzeltäter

– Vergewaltigung / sexuelle Nötigung überfallartig durch Gruppen

– exhibitionistische Handlungen und Erregung öffentlichen Ärgernisses

– Raubüberfälle auf Geld- und Werttransporte

– räuberischer Angriff auf Kraftfahrer

– Handtaschenraub

– sonstige Raubüberfälle auf Straßen, Wegen oder Plätzen

– gefährliche und schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen

– erpresserischer Menschenraub i. V. m. Raubüberfall auf Geld- und Werttransporte

– Geiselnahme i. V. m. Raubüberfall auf Geld- und Werttransporte

Kriminologisch betrachtet „überschneiden“ sich verschiedene Deliktsbereiche bei der Zusammenfassung der Gewaltkriminalität und der Straßenkriminalität. Diese differenzierte Überscheidung ist gewollt, da sich die „überschneidenden Delikte“ nicht nur auf der „Straße“ ereignen können und demzufolge geeignet sind, das subjektive Sicherheitsgefühl zu beeinflussen.

Wie aus der Tabelle unten zu entnehmen, ist die Straßenkriminalität um 154 Fälle gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist auch beim Anteil der Fälle unter Beteiligung von Asylbewerbern und Flüchtlingen ein Absinken von 7 Fällen 2014 auf keine Fälle im Jahr 2015 festzustellen.