Polizeimeldungen aus dem Burgenlandkreis

von 29. März 2020

Hund attackiert Radler

Ein 54-Jähriger aus Weißenfels wurde am Samstagvormittag 11.35 Uhr in der Burgwerbener Straße von Weißenfels von einem unangeleinten Mischlingshund attackiert und ins Bein gebissen. Der Hundehalter verließ den Ereignisort, ohne seine Personalien zu hinterlassen. Jetzt ermittelt die Polizei gegen Unbekannt wegen „Fahrlässiger Körperverletzung“. Der Verletzte musste ambulant in einer Klinik behandelt werden.

Zeugenaufruf: Zeugen, die Angaben zur Sache und/ oder zu dem
Hundehalter machen können, werden gebeten, sich unter: 03443/ 282 0 bei der Polizei zu melden!

Ohne Versicherung unterwegs

Bei einer Verkehrskontrolle ist am Freitagnachmittag gegen 16.50 Uhr in der Schießgrabenstraße von Zeitz ein 39-jähriger Mann mit seinem E-Scooter angehalten und kontrolliert worden. Für das Fahrzeug bestand keine nötige Haftpflichtversicherung. Gegen den Mann aus Zeitz ermittelt nun die Kriminalpolizei.

Einbrecher festgestellt

In der Jacobsstraße von Naumburg drangen Samstagnacht gegen 00.15 Uhr ein 17-Jähriger und ein weiterer, bisher noch unbekannter Täter, in ein dortiges
Geschäft ein, indem die Eingangstür angegriffen und beschädigt wurde. Aus diesem Geschäft wurden zahlreiche Gegenstände entwendet. Der namentlichbekannte Jugendliche wurde aufgrund von Zeugenaussagen ermittelt. Polizeiliche Überprüfungen ergaben, dass der junge Mann die Diebesgüter zu sich in seinen Wohnbereich verbrachte. Dort wurden entwendete Gegenstände fest- und sichergestellt. Bei dem jungen Tatverdächtigen wurden mehr als 2,4 Promille Atemalkohol ermittelt. Während der polizeilichen Maßnahmen leistete der Jugendliche mit Migrationshintergrund zudem Widerstand. Die Blutprobenentnahme wurde in einer Naumburger Klinik durchgeführt. Eine umfangreiche Spurensuche und -sicherung erfolgte am Tatort. Der Sachschaden ist derzeit noch nicht zu beziffern. Der geschädigte Geschäftsinhaber konnte noch nicht erreicht werden. Der Laden wurde gesichert. Die Kriminalpolizei übernimmt nun die Ermittlungen.

Verletzter Radfahrer

In der Langendorfer Straße von Weißenfels verunfallte am Samstagabend gegen 20.35 Uhr ein 61-jähriger Fahrradfahrer aus Weißenfels. Der Senior verletzte sich schwer am Arm und im Gesicht. Der Radler hatte mehr als 1,4 Promille Atemalkohol. Zur medizinischen Versorgung und zu einer Blutprobenentnahme ist der Mann dann umgehend in eine Weißenfelser Klinik gebracht worden. Dort wurde er auch medizinisch behandelt. Die Kriminalpolizei ermittelt in der Sache.

Unter Alkohol verunfallt

In der Wilhelm-Külz-Straße von Hohenmölsen kam es Samstagmittag gg. 12.40 Uhr zu einem Verkehrsunfall. Ein 29-jähriger Autofahrer aus Zeitz und ein 56 jähriger Autofahrer aus Hohenmölsen fuhren aneinander vorbei, wobei sich die Spiegel berührten. Verletzt wurde niemand. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 300 €. Ein Atemalkoholtest bei dem Älteren ergab einen Wert von mehr als 1,3 Promille. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet und in einer Klinik durchgeführt. Der Führerschein des Mannes wurde sichergestellt. Weiterfahren darf er vorerst nicht mehr. Die Polizei ermittelt wegen Straßenverkehrsgefährdung.

Kleinkinder stehen am Fenster und werfen Gegenstände auf den Gehweg

Schlimmeres konnten Polizisten Sonntagfrüh gegen 07.35 Uhr in Hohenmölsen, Karl-Liebknecht-Ring, verhindern. Dort waren in einem Mehrfamilienhaus drei Kinder im Alter zwischen 18 Monaten und fünf Jahren an einem Fenster, lehnten sich weit aus diesem und fielen fast herausfielen. Die Kinder warfen aus demvierten Obergeschoss Gegenstände auf den davor befindlichen Gehweg. Sehr besorgte Nachbarn informierten unverzüglich die Polizei. Auf lautstarkes Klopfen an der Wohnungstür öffnete der nüchterne Vater erst allmählich. Der Mann wurde über das Verhalten der Kinder informiert. Selbst bemerkt, hat der 36-Jährige nichts. Das Ordnungs- und das Jugendamt des Landkreises wurden über die Gesamtumstände bereits in Kenntnis gesetzt. Jetzt ermittelt die Kriminalpolizei gegen den Vater wegen der „Misshandlung von Schutzbefohlenen“ und der „Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht“.