Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung
von 30. Juli 2018

Das Amtsgericht Halle hatte ihm im November 2017 wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen verurteilt. Der Mann wurde festgenommen. Da er die Geldstrafe nicht zahlen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Halle gebracht. Hier wird er die nächsten 120 Tage verbringen.