Erregung öffentlichen Ärgernisses, Hausfriedensbrüche und Leistungserschleichung

Erregung öffentlichen Ärgernisses, Hausfriedensbrüche und Leistungserschleichung
von 10. Oktober 2022 0 Kommentare

Am Samstag, den 8. Oktober 2022 wurde gegen 23:30 Uhr die Bundespolizei über eine männliche Person informiert, welche in einem Schnellrestaurant am Hauptbahnhof Halle/S. an seinem Geschlechtsteil manipulierte und hierbei versuchte, sich zwei Frauen anzunähern. Durch die couragierten Mitarbeiter wurde er mehrfach aufgefordert, die Räumlichkeiten zu verlassen. Den Weisungen kam der aus Nigeria stammende Mann nicht nach und verweilte widerrechtlich in dem Restaurant. Die verständigte Streife der Bundespolizei eilte zum Ereignisort und stellte den 24-Jährigen noch in der Örtlichkeit. Zudem liegt gegen ihn aktuell ein Hausverbot für jenen Hauptbahnhof vor. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Strafanzeigen wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und den beiden Hausfriedensbrüchen konnte der Mann seinen Weg, außerhalb des Bahnhofes, fortsetzen. Keine drei Stunden später wurde selbiges Revier über einen Reisenden informiert, der eine S-Bahn auf der Strecke Halle Hauptbahnhof in Richtung Halle-Trotha ohne ein für die Fahrt erforderliches Zugticket benutzte. Beim Endhalt des Zuges verließ er die Bahn trotz mehrfachen Aufforderungen seitens des Zugpersonals nicht. Eine verständigte Streife war kurze Zeit später bei der Endstation. Den Weisungen der Beamten folgte der bereits bekannte 24-Jährige ohne Widerworte und erhielt weitere Strafanzeigen wegen des Erschleichens von Leistungen sowie erneut wegen des dritten begangenen Hausfriedenbruchs.

         

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