Bundespolizei erwischt Graffititäter

von 11. Juli 2014

Eine Streife des Bundespolizeireviers Dessau eilte zum Ereignisort und konnte in Richtung der Unterführung Zörbiger Straße eine männliche Person stellen. Der 21-jährige Mann war dunkel gekleidet und trug einen Rucksack bei sich. Im Rucksack entdeckten die Bundespolizisten insgesamt 6 Spraydosen und 2 Skizzen. Der Sprayer gab die Tat zu und führte die Bundesbeamten zu der Lärmschutzwand. Daran befand sich ein frisches, lila- und silberfarbenes Graffiti von ca. 20 Quadratmetern. Der Sprayer muss nun mit einem Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung rechnen. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass das unerlaubte Besprühen fremder Sachen oder Flächen kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Straftat darstellt. Gemäß § 303 Strafgesetzbuch kann diese Sachbeschädigung mit bis zu zwei Jahren Freiheits- oder einer Geldstrafe bestraft werden. Zusätzlich hat in diesem Fall die Deutsche Bahn das Recht, zivilrechtlich Schadensersatz von dem Täter einzufordern. Durch das Betreten der Gleisanlagen hat sich der Sprayer zudem in Lebensgefahr begeben. Die Gefahren, die von herannahenden Zügen ausgehen, werden regelmäßig unterschätzt.