Fischereiprüfung im Landkreis Mansfeld-Südharz

von 4. August 2020

Die Teilnehmer an der Fischerprüfung melden sich bitte bis spätestens 11.09.2020 bei der Unteren Fischereibehörde des Landkreises Mansfeld-Südharz (Prüfungsbehörde), Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 in 06526 Sangerhausen oder direkt im Dienstgebäude Alte Promenade 27 in 06526 Sangerhausen

an.

Später eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

Für die Anmeldung benötigte Antragsformulare sind erhältlich

Prüfungsvoraussetzung

Der Prüfungsteilnehmer muss zum Zeitpunkt der Prüfung das 14. Lebensjahr vollendet und an einem Vorbereitungslehrgang mit mindestens 30 Unterrichtsstunden bei einem Mitgliedsverein des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e.V. im Deutscher Anglerverband e.V. und des Landesanglerbandes Sachsen-Anhalt e.V. im Verband Deutscher Sportfischer e.V. und deren Rechtsnachfolger (Anglervereine), denen die Durchführung von Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung übertragen wurde, teilgenommen haben.

Die Vorbereitungslehrgänge werden im Landkreis Mansfeld-Südharz durch folgende Vereine angeboten:

– Kreisanglerverein Sangerhausen e.V. Kontaktdaten siehe: www.kreisanglerverein-sangerhausen.de)

– Angelsportgemeinschaft Eisleben e.V. (Kontaktdaten siehe: www.asg-eisleben.de)

Prüfungsablauf

Die Fischerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. Im schriftlichen Teil sind 60 Fragen innerhalb von 2 Stunden durch Ankreuzen zu beantworten.

Im mündlichen Teil erfolgt ein Prüfungsgespräch in Gruppen mit bis zu 5 Prüflingen. Die Dauer beträgt ca. 10 Minuten je Prüfling.

Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind folgende Hauptfächer:

  1. Fischkunde

  • insbesondere Unterscheidung der heimischen Fischarten, Fischfamilien und nichtheimischen Fischen in natürlichen Gewässern, Aufbau des Fischkörpers, Bau und Funktion der Organe, Unterscheidung der Geschlechter und Fischkrankheiten

  1. Gewässerkunde

  • Gewässertypen, Gewässerzonen, Fischregionen, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse, Fischhege, Besatzmaßnahmen, Gewässerökologie, Gewässerpflege

  1. Gerätekunde

  • erlaubte und nicht erlaubte Fanggeräte, Fangmethoden

  1. Rechtskunde

  • Landesfischereirecht, Tierschutzrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht, Umweltrecht, Lebensmittelrecht und Tierseuchenrecht.

Gegenstand der mündlichen Prüfung sind das Verhalten während der Fischereiausübung, der Umgang mit Fischereigeräten, das Versorgen gefangener Fische und Rechtskunde.

Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 45 der 60 Fragen richtig beantwortet wurden. Ein vergleichbarer Maßstab wird für die Bewertung der mündlichen Prüfung angelegt.

Die Fischerprüfung gilt als bestanden, wenn schriftlicher und mündlicher Teil mit „bestanden“ bewertet sind.

Auf alle relevanten Prüfungsfragen kann im Internet unter der Online-Anwendung „Fischerprüfung in Sachsen-Anhalt“ www.fischerpruefung.sachsen-anhalt.de zugegriffen werden.

Prüfungsgebühren:

Die Gebühren für die Abnahme der Fischerprüfung betragen für Prüfungsteilnehmer bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 28,00 Euro und ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 56,00 Euro.

Rücktritt von der Prüfung

Der Rücktritt von der Prüfung bedarf der Schriftform und ist bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin gegenüber der Prüfungsbehörde zu erklären.