Kreistag Saalekreis

Kreistag Saalekreis
Foto: Landkreis Saalekreis
von 28. Juni 2023 0 Kommentare

Zum Kreistag am 28. Juni 2023 wurden wichtige Entscheidungen für den Katastrophenschutz beschlossen. Des Weiteren wurde über Änderungen in der Schülerbeförderung sowie über die Entgelte für die Musikschulen und Schülerwohnheime des Landkreises abgestimmt.

 

Mit der einstimmigen Abstimmung für die Vereinbarung mit den Kostenträgern über die Benutzungsentgelte für die Leistungen des Rettungsdienstes des Landkreises Saalekreis wurde die Finanzierung der Rettungskräfte im Teilrettungsdienstbereich Merseburg-Querfurt beschlossen.

Im Bereich des Katastrophenschutzes erfolgte ein weiterer Beschluss zur Neugestaltung der Führungsstruktur bei den Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehren.  Mit der Änderung wirksam zum 30. September 2023 werden die bisher bestehenden Brandschutzabschnitte aufgelöst und die Aufgaben durch einen Kreisbrandmeister und zwei Stellvertreter ausgeführt. Des Weiteren wird entsprechend des Vorschlags der Stadt- und Gemeindewehrleiter vom 28. April 2023 Marcus Heller zum 30. September 2023 das Ehrenbeamtenverhältnis des Kreisbrandmeisters als Nachfolger von Michael Jahn übernehmen. Die Kameraden Christian Klose und Paul Bartoszek werden ab 1. Oktober 2023 als stellvertretende Kreisbrandmeister berufen.

Nach den bereits erfolgten Empfehlungen im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Bau und Regionalentwicklung, des Finanzausschusses und des Kreisausschusses stimmte die Mehrheit der Kreistagsmitglieder für die Einführung des Deutschland-Tickets als Schülerticket zu. Diese Regelung gilt für den Zeitraum vom 01.08. bis 31.12.2023. Die bei den Verkehrsunternehmen entstehenden Einnahmeverluste werden gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag ausgeglichen.

Ebenfalls mehrheitlich stimmte der Kreistag den Beschlüssen zur Erhöhung der Entgelte für die Kreismusikschulen zum 01.08.2023 und 01.08.2024 sowie eine Entgelterhöhung für die Schülerwohnheime, die durch den Kreis betrieben werden, zum 01.08.2023 zu.

Die letzte Erhöhung der Entgelte für die Kreismusikschulen mit ihren Standorten in Merseburg, Querfurt und Halle erfolgte 2012. Damit lagen die Gebühren unter dem Landesdurchschnitt. Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen und Tarifanpassungen werden diese stufenweise um 10 Prozent ab 01.08.2023 und in einer zweiten Stufe um 8 Prozent ab 01.08.2024 erhöht. Die Steigerung der allgemeinen Kosten als auch durchgeführte Investitionen in den Schülerwohnheimen in Leuna und Wettin machen auch hier eine Erhöhung notwendig. Die letztmalig festgelegten Entgelte aus dem Jahr 2009 liegen ebenfalls unter dem Landesdurchschnitt und entsprechen nicht mehr dem sich geänderten Kostenrahmen.

Die Entscheidungen waren den bereits erfolgten Empfehlungen in den vorangegangenen Ausschüssen für Bildung, für Finanzen und dem Kreisausschuss gefolgt.

 

         

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