Zur Vorbereitung auf die neuen Arbeitsfelder werden die Angebote zur besseren Weiterbildung und Berufsberatung dringend gebraucht. Grundsätzliche Idee dabei ist, dass die Weiterbildung nicht erst bei Arbeitslosigkeit angeboten wird, sondern präventiv im bestehenden Arbeitsverhältnis eingebaut wird. Anspruch auf diese Förderung haben Arbeitslose, Arbeitnehmer und Berufsrückkehrende, wenn sie in den letzten vier Jahren keine Weiterbildung wahrgenommen haben und eine Reihe weiterer Anforderungen erfüllen. Auch den Arbeitgebern werden Auflagen zuteil, beispielsweise muss die Weiterbildung mindestens 160 Stunden umfassen und außerhalb des Betriebes durchgeführt werden.
Einige Monate nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes wollen wir mit einem Unternehmervertreter und Arbeitsmarktexperten darüber ins Gespräch kommen, ob das Gesetz Veränderungen gebracht hat und praktikabel ist.
Unsere Gäste:
Markus Behrens, Agentur für Arbeit
Johannes Jakob, DGB, Abteilung Arbeitsmarktpolitik
Johannes Rieder, Geschäftsführer der Thyrolf [&] Uhle GmbH in Dessau
Moderation: Grit Lichtblau, Journalistin
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit den Liberalen Mittelstand Sachsen-Anhalt statt und ist kostenfrei. Um Voranmeldung wird gebeten unter service@freiheit.org oder 030-22012634.
Nähere Informationen und Link zur Anmeldung unter https://shop.freiheit.org/#!/Veranstaltung/RG886
5.11.2019 um 17:30 Uhr
im Länderbüro Mitteldeutschland der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Robert-Franz-Ring 1A, 06108 Halle (Saale)