Club-Mitgliedschaft wider Willen

von 8. April 2010

Immer wieder sprechen Verbraucher in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale wegen Forderungen der WEB.DE GmbH vor, die von einem Inkassodienst und in der Folge von einer Rechtsanwältin geltend gemacht werden. Meist ist den Betroffenen nicht klar, wofür sie Zahlungen leisten sollen. In den Schreiben ist als Anspruchsgrundlage oftmals lediglich ein so genannter Dienstleistungsvertrag benannt.

In vielen dieser Fälle ist Hintergrund eine Club-Mitgliedschaft bei WEB.DE. Auf der Homepage des Anbieters wurden und werden immer wieder so genannte Club-Angebote offeriert. Club-Treue-Dankeschön-Mitgliedschaft, Club-Willkommensangebot, Club-Schnupper-Abo für 0 Euro, Club-Gratis-Testmitgliedschaft, Club-Treuedankeschön für Monate – der Einfallsreichtum von WEB.DE ist groß. Wer sich auf diese Angebote einlässt, wird jedoch oft Club-Mitglied "wider Willen". Wird der Leistungsumfang des Angebotes nicht genauestens zur Kenntnis genommen, wird aus einer kostenlosen Testphase regelmäßig ein Vertrag mit einer konkreten Laufzeit und monatlicher Beitragszahlung. Um eine kostenpflichtige Laufzeitverlängerung zu vermeiden, ist das Handeln des Verbrauchers in Form einer fristgemäßen Kündigung notwendig.

Verbraucher sollten sich deshalb über die Bedingungen der Angebote in jedem Fall ganz genau informieren, um letztlich keine bösen Überraschungen zu erleben. Kann ein Betroffener eine Forderung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach nicht nachvollziehen, sollte er zur Prüfung der Berechtigung der Forderung die entsprechende Anspruchsgrundlage abfordern. Einfach nicht reagieren wäre nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. der falsche Weg. Durch so genannte Verzugskosten wie Zinsen, Bankrücklastkosten, Inkassogebühren, Auslagen sowie Ermittlungs- oder Auskunftskosten kann die ursprüngliche Forderung rasant in die Höhe schnellen.

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