Verbrauchertipps zu den Änderungen im Juli 2019

Verbrauchertipps zu den Änderungen im Juli 2019
von 26. Juni 2019

Kindergeld steigt ab Juli

Der Kinderfreibetrag wurde für 2019 von 2.394 Euro auf 2.490 Euro je Elternteil erhöht. Beiden Elternteilen zusammen steht also ein Freibetrag von 4.980 Euro pro Kind zu. Dazu kommt noch der Erziehungsfreibetrag, der je Kind weiterhin bei 2.640 Euro liegt. Insgesamt bleiben damit für jedes Kind 7.620 Euro vom Einkommen der Eltern steuerfrei. Ab 1. Juli 2019 bekommen Eltern für das erste und zweite Kind 204 Euro Kindergeld (bis 30. Juni: 194 Euro), für das dritte Kind 210 Euro (bis 30. Juni: 200 Euro) und für jedes weitere Kind 235 Euro (bis 30. Juni: 225 Euro). Ob Kindergeld oder Freibeträge im Einzelfall günstiger sind, rechnet das Finanzamt laut Experten im Steuerbescheid automatisch aus.

Mehr Geld für Midijobs

Ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem das Arbeitsentgelt regelmäßig zwischen 450,01 Euro und 850,00 Euro im Monat liegt, wird oft als Midijob bezeichnet. Im Gegensatz zu einem Minijob sind diese auch als Gleitzonenfälle bezeichneten Beschäftigungsverhältnisse weder steuerbegünstigt noch sozialabgabenfrei. Jedoch bezahlen Midijobber einen geringeren Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Sozialversicherung. Ab dem 1. Juli 2019 können Midijobber statt maximal 850 Euro dann bis zu 1.300 Euro verdienen. Erst wenn das Arbeitsentgelt über dieser Grenze liegt, werden für Arbeitnehmer die vollen Beiträge zur Sozialversicherung fällig. Durch die Rentenreform erwerben sie trotz der geringeren Sozialversicherungsbeiträge zudem volle Rentenansprüche. Das bedeutet für Arbeitnehmer, dass der Wechsel von einem versicherungsfreien Minijob in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis attraktiver wird, erläutern Experten den Grund für die Anhebung der Gehaltsobergrenze.

Rentenerhöhung 2019

Auf den 1. Juli 2019 können sich auch die Rentner in Deutschland freuen. Dann erhöhen sich nämlich die ausgezahlten Renten deutlich. Dies gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im März bekannt. Auch diesmal fällt die Steigerung des Altersruhegeldes in den neuen Bundesländern etwas höher aus als in den alten. So will der Gesetzgeber die Renten in Ost und West angleichen – ein erklärtes Ziel der Großen Koalition. Die Renten steigen in den alten Bundesländern um knapp 3,18 Prozent, in den neuen Ländern um über 3,91 Prozent. Damit bekommt ein Durchschnittsrentner monatlich rund 54 Euro mehr in den neuen Bundesländern; in den alten Bundesländern sind es laut Experten 45 Euro mehr.

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