Sachverständiger kommt ins Verfahren

von 18. November 2021

Die Saalesparkasse sowie ihre Vorgängerinnen boten in den 1990er- und2000er-Jahren Prämiensparverträge an, die eine unwirksameVertragsklausel zur Zinsanpassung enthielten. Ersatzweise legte siespäter in Eigenregie Kriterien fest, nach denen sie die Zinsanpassungvornahm. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sind diese falsch. Dem folgte nun das Oberlandesgericht Naumburg in der mündlichenVerhandlung. Im Wesentlichen inhaltsgleich hatte sich zuletzt derBundesgerichtshof im Urteil gegen die Sparkasse Leipzig geäußert.

Das Oberlandesgericht Naumburg verkündete noch kein Urteil. Wegen der Einbeziehung eines Sachverständigen ist damit nun nicht mehr in diesem Jahr zu rechnen. Weitere Anmeldungen zur Musterfeststellungsklage gegen die Saalesparkasse sind jedoch nicht mehr möglich, da das Klageregister mit dem ersten Verhandlungstermin geschlossen wurde.

Für weitere Fragen zum Prämiensparen und den aktuellen Gerichtsverfahren Musterfeststellungsklage gegen die Saalesparkasse berät die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt Ratsuchende in den Beratungsstellen oder telefonisch über einen Rückrufservice. Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.

Die Online-Terminbuchung sowie weitere Informationen sind unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.dezu finden.