Keine Angst vor Anbieterwechsel

von 5. November 2012

Ab dem kommenden Jahr zahlen Haushalte mit einem Jahresverbrauch von 4000 Kilowattstunden allein durch die Erhöhung der EEG-Umlage rund 70 Euro mehr als 2012. Zudem werden in vielen Fällen erhöhte Netzkosten auf die Verbraucher umgelegt. Doch obwohl steigende Preise in den vergangenen Jahren immer wieder Bewegung in den Strommarkt gebracht haben, vergleichen Verbraucher laut Deisenhofer viel zu selten die Preise der verschiedenen Anbieter. Nach Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ist die tatsächliche Wechselquote 2011 im Vergleich zu 2010 zwar um gut 4 Prozentpunkte gestiegen, kumuliert aber haben seit der Liberalisierung im Jahr 1998 nur etwa 26 Prozent der Haushaltskunden ihren Stromanbieter gewechselt – also nicht einmal jeder dritte Haushalt. “Viele Verbraucher haben Angst vor einem Wechsel, weil sie glauben, dass dieser zu kompliziert ist. Allerdings ist der Wechselprozess im Sinne des Verbrauchers genauestens gesetzlich geregelt. Wird dem neuen Anbieter eine entsprechende Vollmacht erteilt, erledigt dieser zudem alle für einen reibungslosen Wechsel notwendigen Formalitäten. Auch eine Unterbrechung der Stromversorgung muss niemand fürchten. Fällt der neue Anbieter aus, ist der Grundversorger dazu verpflichtet, den Haushalt jederzeit überbrückend mit Strom zu beliefern”, erklärt Deisenhofer.

Besonders leicht ist der Wechsel für Verbraucher, die in einem Grundversorgungstarif ihres örtlichen Grundversorgers sind. Sie können jederzeit innerhalb von zwei Wochen kündigen. Alle anderen Stromkunden müssen die in ihrem Vertrag jeweils geltenden Kündigungsfristen berücksichtigen.

Marc Deisenhofer: “Wer über einen Wechsel nachdenkt, sollte keinesfalls nur Prämien, Boni oder den billigsten Preis im Blick haben. Wichtig ist es, auf einen vertrauensvollen, seriösen Anbieter zu setzen, die Gesamtkosten über die komplette Vertragslaufzeit zu betrachten und etwaig gewährte Prämien oder Boni in diese Kalkulation einzubeziehen. Bei Preisgarantien ist zu bedenken, dass sich diese nur auf das Produkt Strom selbst beziehen. Mögliche Anpassungen bei Steuern, Abgaben, Netzentgelten und Umlagen werden hier zumeist nicht erfasst – und sind damit auch vom Sonderkündigungsrecht ausgenommen. Von Angeboten mit Vorauskasse raten Verbraucherschützer regelmäßig ab. Denn im Insolvenzfall des Stromanbieters können solche Vorauszahlungen dem Kunden unter Umständen vollständig verloren gehen. Und: Wer sich für Paketangebote mit einem festen Kontingent interessiert, sollte genau wissen, wie viel Strom er während der Vertragslaufzeit verbrauchen wird. Denn Minderverbräuche werden bei derartigen Paketangeboten in der Regel nicht erstattet.”

Tipps zum Anbieterwechsel:
1.Anbieter des Vertrauens wählen
2.Kündigungsfristen des bestehenden Vertrags beachten
3.Bei Vergleichen nicht in die Vergangenheit schauen, sondern den aktuellen Status betrachten und berechnen, wie hoch der für den Verbraucher geltende Preis des gegenwärtigen Anbieters künftig wäre
4.Verbraucherschützer raten davon ab, Vorauskasse als Zahlungsmethode zu wählen.
5.Nicht nur auf Boni oder Prämien achten, sondern die Gesamtkosten vergleichen; transparente Tarife erleichtern den Vergleich
6.Bei Paketangeboten: gut einschätzen, wie hoch der Verbrauch innerhalb der Vertragslaufzeit sein wird, um das gekaufte Kontingent auch tatsächlich verbrauchen zu können.