Sind Hin- und Rückweg zu Bewerbungsgesprächen versichert?

von 4. Juni 2016

Die Folge: Pflegeheim und Pflegestufe III. Die Heim- und Behandlungskosten sollte die gesetzliche Unfallversicherung übernehmen. Doch die Berufsgenossenschaft erkannte den Unfall nicht als Arbeitunfall an. Ihrer Meinung nach bezieht ein Vermittlungsvorschlag der Arbeitsagentur ein späteres Bewerbungsgespräch nicht mit ein. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass sowohl eine erste Kontaktaufnahme zwischen Bewerber und potenziellem Arbeitgeber als auch eine unmittelbar darauf folgende Einladung zu einem Bewerbungsgespräch Teil eines Vermittlungsvorschlages sind. Daher gilt der Versicherungsschutz auch für die Bewerbungsgespräche, ohne die es in der Regel gar keinen Job gibt (LSG Baden-Württemberg, Az.: L 1 U 5238/14).