So erhalten Ferienjobber zu viel gezahlte Steuern zurück

So erhalten Ferienjobber zu viel gezahlte Steuern zurück
von 21. August 2018
„Selbstverständlich ist das nicht,“ sagt Gerd Wilhelm: „Wir beobachten es jedes Jahr wieder, dass viele die Steuererklärung vergessen. Immerhin freut sich der Fiskus über diese Spenden.“

Warum muss man überhaupt Steuern zahlen? Das hängt mit der Steuerpflicht zusammen. Diese ist im Einkommensteuergesetz geregelt. Dort heißt es, dass jeder, der hier seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, auch unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist (§1 EStG).

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, für jeden seiner Arbeitnehmer Steuern vom Lohn abzuziehen und an das Finanzamt zu überweisen.

Welche Bedingungen muss man erfüllen, damit das Steuergeld erstattet wird? Wie für alle anderen Steuerpflichtigen ist auch für die Ferienjobber der sog. „Grundfreibetrag“ maßgebend. Der Grundfreibetrag entspricht dem Existenzminimum, das man zum Leben braucht. Im Jahr 2018 liegt dieser bei 9.000 Euro.

Die Höchstgrenze, bis zu der Schüler oder Studenten steuerfrei Geld verdienen dürfen, liegt aber noch höher. Zu den 9.000 Euro Grundfreibetrag kann man noch einen Freibetrag für Werbungskosten (Arbeitnehmerpauschbetrag) von 1.000 Euro hinzurechnen sowie den Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro. Damit liegt 2018 das Limit bei 10.036 Euro. Wer in 2018 nicht mehr verdient, der muss gar keine Steuern zahlen.

Theoretisch liegt die Höchstgrenze noch darüber. Denn zu den 10.036 Euro kann man noch die Vorsorgepauschale hinzurechnen, also mindestens 1.900 Euro. Aber: Üblicherweise zahlen Schüler keine Beiträge in die Kranken-, Pflege und Rentenversicherung ein. Auch die Krankenversicherungsbeiträge der Studenten halten sich normalerweise in einem überschaubaren Rahmen.

Dennoch: Zunächst zieht der Arbeitgeber Steuern ab. Es ist ganz wichtig für alle, von deren Ferienjob-Lohn Steuern einbehalten wurden: Im folgenden Jahr, also 2019, muss eine Einkommensteuererklärung für 2018 abgegeben werden. Für diejenigen, die die Abgabe der Steuererklärung wiederholt versäumt haben: Bis zu vier Jahre rückwirkend kann dies noch erfolgen. Aktuell kann man für das Jahr 2014 noch bis zum Jahresende eine Einkommensteuererklärung einreichen.

Aber die Minijobs sind doch auch steuerfrei, oder?

Ja. Für Minijobs gelten jedoch Beschränkungen. Zum Beispiel darf man entweder nicht mehr als 450 Euro pro Monat verdienen (450-Euro-Minijob) oder es gilt eine bestimmte Zeitgrenze zu beachten (kurzfristiger Minijob). Die Optionen und Möglichkeiten sind vielfältig. Detaillierte Information dazu bietet die Minijob-Zentrale unter https://www.minijob-zentrale.de/ an.
Wichtig ist: Der Minijob muss angemeldet werden, der Minijobber sollte sich die Anmeldung zeigen lassen, diese kopieren und aufbewahren.

Wer in den Ferien Geld verdient, bekommt kein Kindergeld mehr?

Diese Sorge ist unbegründet. Das Kindergeld hängt nicht mehr von der Höhe des Verdienstes im Ferienjob ab. Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr gewährt. Unter bestimmten Umständen, zum Beispiel während der Schul- oder Berufsausbildung, erhält man Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Nur diejenigen, die bis 25 noch eine zweite Ausbildung absolvieren – z.B. Bachelor nach einer Berufsausbildung oder Master nach dem Bachelor – müssen dabei einiges beachten.

Kindergeld wird außerdem auch in der Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung bzw. Schule und Studium weitergezahlt. Allerdings darf diese Übergangszeit nicht länger als vier Monate dauern.

Muss der Ferienjobber Sozialversicherung zahlen?

Wenn der Ferienjob oder die Ferienjobs insgesamt nicht länger als 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr umfassen (ab 2019 2 Monate oder 50 Arbeitstage), dann müssen in der Regel keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden. Denn dann erfüllt der Ferienjob die Voraussetzung „kurzfristige Beschäftigung“.

Zur Sozialversicherung zählen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung.

Grundsätzlich sind auch Studenten bei der kurzfristigen Beschäftigung von der Renten- und Pflegeversicherung befreit. Allerdings gilt das nicht in jedem Fall für die Krankenversicherung. Wer über die Eltern und deren Familienversicherung versichert ist, der darf in den meisten Fällen nicht mehr als 450 Euro pro Monat mit einem Job verdienen. Studenten, die mehr verdienen möchten, sollten prüfen, was eine Krankenversicherung für sie kostet. In vielen Fällen kann sich der Wechsel lohnen.

Weitere Ausnahmen, die für Schüler und Studenten gelten:

  • Nach dem Ferienjob beginnt die Ausbildung;

  • An den Ferienjob schließt sich ein Freiwilliges Soziales Jahr an, oder der Ferienjob beginnt, wenn das Freiwillige Soziale Jahr beendet wurde;

  • Der Ferienjobber nimmt anschließend ein duales Studium auf.

Unter anderem in diesen Fällen müssen alle Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden – von Schülern und Studenten.

„Wer zuviel gezahlte Steuern zurück haben bzw. keine Fehler machen möchte, der kann sich auch an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden“, rät Gerd Wilhelm von der Beratungsstelle Halle: „Für Schüler und Studenten sind die Beiträge in aller Regel sehr niedrig.“
Über die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck
Die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer ist einer der führenden Lohnsteuerhilfevereine. Sie ist deutschlandweit aktiv mit rund 300 Beratungsstellen. 2017 wurden bundesweit über 50.000 Mitglieder steuerlich betreut. 1991 ist das Gründungsjahr des Lohnsteuerhilfevereins.
Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.

Beratungsstelle Halle
Benkendorfer Straße 115
06128 Halle
Telefon: 0345-4820891

Internet: www.halle-lohnsteuerhilfe.de