Urlaubs-Rückreise aus einem EU-Mitgliedstaat

von 23. Juli 2015

Für bestimmte Waren kann es aber Einschränkungen geben. Das gilt für Arzneimittel, Kulturgüter, Feuerwerkskörper und natürlich Waffen und Munition. Auch wer Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr beim Grenzübergang innerhalb der EU mit sich führt, muss diesen Betrag beim Zoll auf Befragen anzeigen. Genussmittel können für den persönlichen Bedarf abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitgebracht werden. ARAG Experten warnen aber: Wer Waren in so großen Mengen mitführt, dass eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheint, muss unter Umständen gehörig nachzahlen. Für Genussmittel wurden deshalb Richtmengen festgelegt, bis zu denen eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird.