Wie werden die Gewinne versteuert?

Wie werden die Gewinne versteuert?
von 22. Februar 2019

Die Abgeltungssteuer unter die Lupe genommen

Damit die Abgabe von Steuern ein wenig leichter fällt, wurde vor geraumer Zeit die ehemalige Kapitalertragssteuer durch ein überarbeitetes Steuermodell ersetzt. So wurde zum Beispiel 2009 die Spekulationssteuer abgeschafft; nun gilt stattdessen die Abgeltungssteuer (seit 2009). Aber wie funktioniert denn nun unser aktuelles Steuersystem?

Alle Einkünfte aus Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen werden zusammengenommen und in einen metaphorischen Cash-Pool geworfen, der „Sparerfreibetrag“ genannt wird. Alleinstehende können so über 800 Euro von der Einkommenssteuer freistellen, Ehepaare sogar über 1600 Euro. Alle Einnahmen, die über diesen Sparerfreibetrag hinausgehen, unterliegen der Abgeltungssteuer. Die Abgeltungssteuer funktioniert wie folgt: Sämtliche Gewinne werden mit 25% versteuert (zzgl. 1,38% Solidaritätszuschlag), gegebenenfalls kommen noch Kirchensteuern dazu. Verkauft ein alleinstehender Anleger also Aktien im Wert von 10.000 Euro, so bleiben ihm nach Abzug des Freibetrags, des Solis und der Kirchensteuer rund 7420 Euro.

Die Abgeltungssteuer als Quellensteuer: Warum man Gewinne nicht angeben muss

Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Abgeltungssteuer als Quellensteuer eingerichtet wurde – das bedeutet im Klartext, dass man keine Angaben zu den Einnahmen aus dem Wertpapierhandel auf seiner Steuererklärung machen muss. Aber warum? Ganz einfach: Die Steuern werden direkt vom Depot des Investors abgeführt. So möchte man es den Investoren ein wenig schmackhaft machen, an der Börse zu handeln – schließlich stellt dieses Steuermodell eine große bürokratische Erleichterung dar.

Die Vor- und Nachteile der Abgeltungssteuer – zahlen oder nicht?

Die Abgeltungssteuer macht vieles leichter. So hat man einen einheitlichen Steuersatz für alle Einkommensklassen und Steuerfreibeträge helfen Kleinanlegern dabei, Steuern zu sparen. Steuern auf Gewinne werden automatisch erhoben und man hat weniger zeitlichen Aufwand bei seiner Steuererklärung, die jeweils mit einander verrechenbare Verluste können von der Steuer abgesetzt werden.

Doch manche Investoren profitieren auch weniger von der Steuerreform. Wer langfristig Geld mit dem Handel an der Börse verdient, wird seit 2009 nun auch besteuert – zunächst wurden nur Steuern auf „schnelle Gewinne“ erhoben (in Form der Spekulationssteuer). Man muss also nun alle Aktiengewinne unabhängig davon, wie lange die entsprechenden Aktien im eigenen Besitz waren, versteuern. Für Privatanleger gilt sogar ein steuerlicher Freibetrag von insgesamt 100.000 Euro, wodurch für diese kaum Nachteile entstanden sind.

Muss wirklich jeder die Abgeltungssteuer entrichten oder kann man sie auch umgehen?

Grundsätzlich gilt, dass jeder die Abgeltungssteuer in voller Höhe entrichten muss. Doch es gibt einige Ausnahmen, für die es sich im Falle des Falles lohnt, die Anlage KAP der Einkommenssteuererklärung auszufüllen. Wenn ihr persönlicher Steuersatz niedriger ist als der Abgeltungssteuersatz, können Sie Ihre Bank kontaktieren und ihr eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ zukommen lassen.

Es gibt an dieser Stelle noch eine Besonderheit: Wertpapiere, die vor 2009 gekauft wurden und noch immer im Besitz des selben Anlegers sind, bleiben steuerfrei. Das heißt, dass das neue Abgeltungssteuergesetz nicht rückwirkend in Kraft getreten ist. Wenn ein Anleger also 2008 oder früher schon beispielsweise Telekom-Aktien gekauft hat, könnte er diese heute noch steuerfrei wieder veräußern.

Außerdem gibt es noch folgende Regelung: Wenn ein Anleger mehrfach Aktien eines Konzerns gekauft hat und heute einen Teil davon verkaufen möchte, dann sind aus steuerrechtlicher Sicht die zuerst gekauften Aktien auch die zuerst verkauften – mit diesem Wissen können etwaige, langfristige Kursschwankungen zum eigenen Vorteil genutzt und Verluste wieder ausgeglichen werden.

Gewinn und Verlust – was kann man von der Steuer absetzen und wie spart man Geld?

Es gibt die Möglichkeit, Verluste beim Aktienhandel von der Steuer abzusetzen. Die Gewinne werden im Prinzip mit den Verlusten verrechnet und erst dann wird die Steuer erhoben – Kursgewinne können allerdings nur mit Kursverlusten verrechnet werden. Für alle anderen Investments an der Börse gilt, dass man sie bei der Verrechnung miteinander uneingeschränkt berücksichtigen kann.

Außerdem möglich ist die Durchführung einer Günstigerprüfung durch das zuständige Finanzamt. Die funktioniert so: Zunächst wird die Abgeltungssteuer wie gewohnt entrichtet, dann wird dieser Steuerbetrag in der Steuererklärung angegeben. Im Anschluss wird vom Finanzamt geprüft, welches Steuermodell eher infrage kommt. In einigen Fällen kommt es so zu Steuerrückerstattungen.

Fazit zur Abgeltungssteuer: Wenig Verwaltungsaufwand, große Spielräume

Wie ist die Abgeltungssteuer letztendlich zu bewerten? Letztendlich lässt sich sagen, dass sowohl Kleinanleger (aufgrund des Sparerfreibetrags) als auch große Investoren (aufgrund des geringeren bürokratischen Aufwands) profitieren können. Man kann also schon feststellen, dass sich das Steuermodell nicht umsonst etabliert hat. Ausgeschlossen sind zudem auch Gewinne auf Portalen wie wettenerfahrungen.com, da diese nicht unter Börsengewinne fallen sondern Glücksspielgewinne sind und somit nicht versteuert werden müssen.

Alle Gewinne (außer Kursgewinne) und Verluste werden miteinander verrechnet und so wird der Steuersatz nur für den tatsächlichen Gewinn fällig, wenn er überhaupt entrichtet werden muss. Allerdings werden seit der Einführung der Abgeltungssteuer auch die langfristig aktienhaltenden Anleger von der Steuer erfasst; auch wenn Langzeit-Spekulanten jetzt zur Kasse gebeten werden, eröffnen sich für Privat- und Kleinanleger sowie große Investoren viele Chancen.