Besonderer Schutz für Frauen und Kinder

Besonderer Schutz für Frauen und Kinder
von 3. Mai 2018

So sollen u. a. in den jeweiligen Einrichtungen für allein reisende Frauen und Kinder private Bereiche vorgehalten werden. Festgelegt werden zudem Anforderungen an die Ausbildung und Qualifikation des Betreuungs- und Wachpersonals. Des Weiteren schreibt der Leitfaden vor, dass Opferschutz und Opferhilfe im Falle von Gewalt zu gewährleisten sind, Hilfsangebote bekannt gemacht werden und traumatisierte Menschen entsprechende Betreuung erhalten

Innenstaatssekretärin Dr. Tamara Zieschang: „Etwa 15 Prozent der in den Landesaufnahmeeinrichtungen Untergebrachten sind allein reisende und allein mit Kindern reisende Frauen sowie Kinder. Unabhängig von ihrem Bleiberecht muss ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen werden. Dazu sind wir nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus humanitären Gründen verpflichtet.“

Hintergrund:

Sachsen-Anhalt ist verpflichtet, der speziellen Situation allein und allein mit Kindern reisender Frauen bei der Unterbringung in Landesaufnahmeeinrichtungen Rechnung zu tragen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Artikeln 21, 22 der EU-Aufnahmerichtlinie, wonach den besonderen Bedürfnissen schutzbedürftiger Personen in geeigneter Weise im Rahmen der Aufnahme von Asylsuchenden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nachzukommen ist.

Zum Leitfaden:

www.mi.sachsen-anhalt.de/themen/auslaenderrecht/erstaufnahme-unterbringnung-rueckfuehrung/