Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes

Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes
von 27. Februar 2018

Die Änderungen betreffen insbesondere das Kommunalverfassungsgesetz, das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung, das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit, das Disziplinargesetz, das Eigenbetriebsgesetz sowie das Anstaltsgesetz.

Mit dem Gesetzespaket werden u.a. Hürden für das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid gesenkt und die Verfahren vereinfacht. Der Einwohnerantrag und die Einwohnerfragestunden sollen gestärkt werden, um die Mitwirkungsrechte der Bürger zu verbessern. Gleichzeitig sollen die Gemeinden mehr Gestaltungsfreiheit bei der Bildung von Ortschaftsräten erhalten. Damit können weiterhin in den Ortschaften Ortschaftsräte gebildet und gewählt werden.

Die Rechte der kommunalen Mandatsträger sollen im Interesse der Transparenz gegenüber der örtlichen Verwaltung gestärkt werden. Darüber hinaus wird das Briefwahlverfahren besser abgesichert.

Innenminister Stahlknecht: „Mit dem Gesetzentwurf wollen wir die Mitwirkungsrechte der Bürger und kommunalen Mandatsträger in den Kommunen stärken. Damit machen wir die aktive Mitgestaltung in den Heimatorten attraktiv und laden zum Mitgestalten ein.“