15. August Ao. 1691

von 15. August 2014

Weit vor diesem Umbau der beiden Kirchen hatte die Witwe des Pfänners Peter Baldewin, Richardis, ihr Vermögen an ihre Verwandtschaft aus dem Hause von Kotze und von Northausen vererbt.
Daraufhin stifteten die Begünstigten einen Teil ihres Erbes an den Altar St. Catharina in der Kapelle St. Nicolai und darüber hinaus einen Altar St. Fabian [&] Sebastian in der Gertrudenkirche sowie einen Altar St. Catharina in der Marienkirche. Über diese Stiftungen gibt es Dokumente vom 21. Juli Ao. 1452.

Zu der Stiftung der Altäre in der Marien- und der Gertrudenkirche gehörten auch Einnahmen in Höhe von insgesamt 3 Pfannen Sole aus dem Deutschen Brunnen. Für dieses Geld wurden an den Altären regelmäßig Messen zu Ehren der Verstorbenen und für das Wohl der Stifter gelesen. Zusätzlich hatte sich die Familie von Kotze hier noch das Jus Patronatus (Kirchenpatronat) gesichert.

Das Kirchenpatronat (Jus oder Juris Patronatus) beinhaltete üblicherweise die Pflicht des Patrons, die Kirche(n) instandzuhalten und das Recht, neue Pfarrer vorzuschlagen bzw. ein Veto gegen bestimmte Personalien einzulegen. Die Ernennung der Amtsinhaber blieb jedoch immer noch dem Landesherrn überlassen.
Der Patron hatte meist auch für die Versorgung der Pfarrer aufzukommen.
Zusätzlich war mit dem Kirchenpatronat ein persönlicher Sitzplatz und das Begräbnisrecht in der jeweiligen Kirche verbunden.

Nach dem Zusammenbau beider Kirchen und der Reformation hatten die Herren von Kotze auch die beiden Stiftungen zusammengelegt, jedoch 20 Gulden davon abgezweigt, um Studenten mit einem Stipendium versorgen zu können. Diese Herabsetzung der Stiftung und zusätzlich die Ausübung des Kirchenpatronats hatte die Kirchenväter erheblich verstimmt. So beschwerten sich diese bei den offiziellen Kirchenvisitationen in den Jahren 1563, 1583 und erneut im Jahre 1642 bei den jeweils amtierenden Erzbischöfen bzw. Administratoren in Magdeburg. Diese Beschwerden scheinen ergebnislos geblieben zu sein.

Nun endlich, nachdem die Verträge des Westfälischen Friedensschlusses aus dem Jahre 1648 in Kraft getreten waren und das ehemalige Erzbistum Magdeburg ein brandenburgisches Herzogtum geworden war, nahm sich Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg der Angelegenheit an und verglich die Streithähne.

Am 15. August Ao. 1691 wurde also der Kompromiss geschlossen, dass die Einnahmen aus den 3 Pfannen Deutsch jährlich ohne Verzug dem Pfarrdiener ausgehändigt werden und dieser am Thomastag (21. Dezember) nach der Predigt öffentlich die Entgegennahme der Stiftung bekannt gibt und den Stiftern Dank ausspricht.
Die Zinsen jedoch – in Höhe von 20 Gulden jährlich – werden auch weiterhin ohne Verzug an die Stipendiaten gegeben.

Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg bestätigt die Wirksamkeit dieses Vergleichs am 24. Oktober Ao. 1691.