305 Bußgeldverfahren gegen Hundehalter

von 7. Januar 2012

Hundehaufen auf Fußwegen sind immer wieder ein Ärgernis. Daneben trifft man im Stadtgebiet immer wieder Vierbeiner ohne Leine und Maulkorb an. Allein im ersten Halbjahr 2011 wurden 305 Bußgeldverfahren gegen Hundehalter ausgesprochen, teilte die Stadtverwaltung Halle (Saale) auf Nachfrage mit.

Acht Hundehalter bekamen eine Strafe aufgebrummt, weil ihr Tier keinen Transponder hatte. Zwölf weitere Hundehalter brachten ihren Hund zum Auslesen des Transponders nicht bei der Behörde vorbei und erhielten deshalb ebenfalls ein Bußgeld. Vier Hundebesitzer wirkten bei der Überprüfung der Kennzeichnung ihres Vierbeiners nicht aktiv mit.

22 Hundehalter konnten keine Haftpflichtversicherung vorweisen. 20 gefährliche Hunde wurden ohne Wesenstest gehalten. In vier Fällen waren gefährliche Hunde, die bereits einmal auffällig geworden sind, ohne Leine und Maulkorb unterwegs. Bei 80 Hundehaltern wurden Verstöße gegen Meldepflichten festgestellt, die Hunde waren also bei den Behörden nicht gemeldet.

Mit 116 Bußgeldverfahren machen nicht angeleinte Hunde auf öffentlichen Straßen oder Grünanlagen den größten Posten aus. Daneben wurden 17 Hundehalter erwischt, die den Kot ihrer Vierbeiner nicht entfernt haben. 12 Bußgeldverfahren gab es, weil durch die Tiere Belästigungen ausgingen, beispielsweise durch lang andauerndes Bellen.