Benötigt Halle einen Mietspiegel?

von 29. Januar 2020

Ein Mietspiegel bietet eine Übersicht über die Mieten, die in einer Stadt üblich sind und dient als Orientierung für Mieter und Vermieter. Der Knackpunkt ist, dass nur Neuvermietungen und Mieterhöhungen aus den vergangenen sechs Jahren – und damit tendenziell höhere Mieten – in die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete einfließen. Bestandsmieten werden jedoch nicht berücksichtigt. Ende 2019 hat der Bundestag eine Gesetzesänderung beschlossen, die diesen Kritikpunkt aufgreift: Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete wurde von bislang vier auf nunmehr sechs Jahre verlängert.

„Dies ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, geht allerdings nicht weit genug. Es müssen alle Mietverträge in den Mietspiegel einfließen dürfen“, kritisiert Stadträtin Yvonne Winkler und fährt fort: „Aus Sicht der Fraktion MitBürger [&] Die PARTEI besteht die Gefahr, dass der Mietspiegel seitens der Vermieter eine Mieterhöhung leichter begründen und durchsetzen lässt, denn die Kosten eines Sachverständigengutachtens im Streitfall entfallen, weil der qualifizierte Mietspiegel als Orientierungshilfe für eine Spanneneinordnung zur Verfügung steht. Die Mieterhöhung lässt sich auf diese Weise kostensparender durchsetzen, mit der Folge, dass ein qualifizierter Mietspiegel in Halle eine mietpreistreibende Wirkung entfalten wird.“

Darüber hinaus ist die Erstellung eines Mietspiegels mit hohen Kosten verbunden. Im städtischen Haushalt sind dafür allein für dieses Jahr 250.000 Euro eingestellt. Aber damit ist es nicht getan. Ein qualifizierter Mietspiegel muss nach zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst und alle vier Jahre neu erstellt werden, um seine Gültigkeit zu behalten. Somit sehen wir die Einführung dieses Instruments auch vor dem Hintergrund der äußerst angespannten Haushaltssituation der Stadt sehr kritisch und werden einem dahingehenden Änderungsantrag zum Haushalt, die Mittel für den Mietspiegel zu streichen, zustimmen.

Eine Maßnahme, die sich sowohl negativ auf den städtischen Haushalt als auch nachteilig auf das Mietniveau in der Stadt auswirkt, wird keine Unterstützung der Fraktion MitBürger [&] Die PARTEI finden.

Ähnlich gelagert, aber anders zu bewerten ist das sogenannte „Schlüssige Konzept“ zur Herleitung von Obergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft. Was „angemessen“ in Hinblick auf Wohnungsgröße und Mietobergrenzen bedeutet, wird vom Gesetzgeber nicht definiert, sondern – unter Berücksichtigung der regionalen Rahmenbedingungen – im Schlüssigen Konzept festgelegt. Unsere Fraktion sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Aktualisierung dieses Konzepts! Die dafür benötigten Mittel sind und bleiben im Haushaltsplan enthalten.