Bewegungsjagden unter strengen Auflagen ermöglichen

von 30. Oktober 2020

„Der Großteil der Jagdstrecke wird in den Monaten November und Dezember mit Bewegungsjagden erzielt. Besonders vor dem Hintergrund der sich derzeit mit rasanter Geschwindigkeit ausbreitender ASP gilt es, präventiv einen Anwuchs der Wildschweinbestände und damit das Ausbreitungsrisiko der Tierseuche zu verhindern. Bleibt die erforderliche Jagdstrecke aus, führt das im kommenden Jahr zu einem immensen Zuwachs der Schwarzwildpopulation. Das Risiko wird nicht nur für landwirtschaftliche Wildschäden erhöht, sondern auch die Wahrscheinlichkeit des Eintrages der ASP in einen Hausschweinbestand.“

Der umweltpolitische Sprecher, Andreas Schumann, ergänzt: „Die CDU-Fraktion erachtet es als zwingend notwendig, unter strengen Kontaktbeschränkungen und hohen Sicherheitsvorkehrungen (Abstandsregeln, Hygiene und Verzicht auf das Strecke legen und die Bruchübergabe), Bewegungsjagden zu ermöglichen. Der Landesjagdverband Sachsen-Anhalt hat ein Hygienekonzept für Drückjagden erarbeitet. Dieses sollte Berücksichtigung in der Eindämmungsverordnung finden.“