Kulturstaatsministerin Grütters: Viele Künstlerinnen und Künstler hatten durch Honorare ein regelmäßiges Einkommen, das jetzt weggebrochen ist. Dadurch hat sich eine teilweise existentielle Notlage ergeben. Mir ist es ein Herzensanliegen, dass wir hier helfen und dafür alle Möglichkeiten ausschöpfen. Deshalb danke ich dem Bundesfinanzminister für seine Unterstützung für die nun gefundene Lösung. Jetzt ist es wichtig, dass alle Bundesländer ähnlich verfahren und es den von ihnen geförderten Kulturinstitutionen ebenfalls ermöglichen, Ausfallhonorare zu zahlen. Im Interesse der Künstlerinnen und Künstler brauchen wir eine möglichst einheitliche Regelung bei Bund, Ländern und Kommunen.
Die Regelung sieht vor, dass ausgefallene Engagements von freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler auch dann vergütet werden können, wenn es keine entsprechende vertragliche Regelung über Ausfallhonorare gibt. Voraussetzung ist, dass das Engagement bis zum Stichtag 15. März 2020 vereinbart wurde. Wenn für die Veranstaltung eine Gage unter 1.000 Euro vorgesehen war, kann ein Ausfallhonorar von bis zu 60 Prozent des Nettoentgelts zuwendungsrechtlich anerkannt werden. Bei Gagen über 1.000 Euro können die Künstlerinnen und Künstler maximal 40 Prozent des Nettoentgelts erhalten; die Obergrenze des Ausfallhonorars liegt bei 2.500 Euro.