Bundesrat stimmt über Hartz-IV-Erhöhung zu

von 11. Oktober 2019

Betrifft auch Kinder und Jugendliche

Die Regelsätze für ältere Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls. Sie erhöhen sich ab dem kommenden Jahr um jeweils sechs Euro auf 308 und 328 Euro. Für Kinder bis zu sechs Jahren steigt der Satz um fünf Euro auf dann 250 Euro.

Regelbedarfe jährlich fortgeschrieben

Grundlage für die Erhöhung sind Berechnungen des Statistischen Bundesamt: dieses ermittelt die sogenannte Fortschreibung der Regelbedarfe jährlich anhand eines Mischindex. Er ergibt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung.

Die Preisentwicklung wird nach Angaben der Bundesregierung ausschließlich aus regelbedarfsrelevanten Waren und Dienstleistungen ermittelt. Dazu gehören neben Nahrungsmitteln und Kleidung etwa auch Fahrräder und Hygieneartikel. Kosten für Zeitungen und Friseurbesuche fließen ebenso in die Berechnung ein. Die Nettolohnentwicklung wird auf Grundlage der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung berechnet.

Gilt ab dem neuen Jahr

Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Verordnung nun im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Sie tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.