Fast 10.000 Bildungspaket-Anträge in Halle

von 14. Juni 2011

Bundesweit läuft die Beantragung zum Bildungs- und Teilhabepaket schleppend. In Halle (Saale) läuft es dagegen deutlich besser. Bereits für 9.800 der 11.800 anspruchsberechtigten Kinder wurden Anträge gestellt.

Doch die Bearbeitung birgt einige Herausforderungen. Wie Andrea Simon vom Sozialamt gegenüber HalleForum.de sagte, gebe es offenbar bei der Auszahlung der Mittel für Klassenfahrten Probleme. Durch einen konkreten Fall sei dies bemerkt worden. Denn nicht geregelt ist durch den Gesetzgeber bislang, wohin die Gelder für Klassenfahrten überwiesen werden. Die Stadt springt derzeit mit einem Konto ein, denn den Schulen ist es von Gesetzes wegen untersagt, eigene Konten zu unterhalten. “Es muss eine Lösung her”, so Simon, “das Land ist informiert.” Denn auch die Auszahlung vom städtischen Konto ist nicht so einfach. So könnten Lehrer das Geld zwar bei der Stadtkasse abheben. Doch mit hunderten Euro auf eigene Gefahr durch die Stadt laufen, will ihnen niemand zumuten. Auch die Nutzung des eigenen Kontos des Lehrers kann eigentlich nicht die Lösung sein. Thomas Senger vom Stadtelternrat schlägt die Nutzung der Konten der Schulfördervereine vor. Möglich seien auch Unterkonten bei der Saalesparkasse, so Linken-Stadtrat Hendrik Lange.

Auch Bearbeitung der Zuschüsse zum Mittagessen ist noch nicht endgültig geklärt. Derzeit gebe es eine Übergangsregelung. Im Juli stehen laut Andrea Simon Beratungen mit allen 33 im Stadtgebiet tätigen Caterern an.

Problematisch könnte sich auch die rückwirkende Auszahlung für Freizeitleistungen wie Vereinsmitgliedschaften gestalten. Bei rund 1.600 Anträgen liegen nicht alle notwendigen Nachweise vor, zum Teil seien auch alle möglichen Felder für Leistungen angekreuzt worden. “Obwohl das vom Alter der Kinder her gar nicht hinhauen kann”, so Andrea Simon. Vor den Bearbeitungsbehörden liegen also noch einige Aufgaben.

Haushalte mit Arbeitslosengeld-II-Bezug melden sich ausschließlich im Jobcenter in Halle (Saale), Neustädter Passage 6. Alle übrigen Empfängergruppen richten ihre Anträge an das Sozialamt Halle, Südpromenade 30. Der entsprechende Antragsvordruck liegt sowohl im Jobcenter wie auch im Sozialamt zur Abholung bereit.