Von den Scheidungen im Jahr 2018 waren 2922 minderjährige Kinder betroffen. Etwa die Hälfte der geschiedenen Ehepaare (47%) hatten keine minderjährigen Kinder, 29,4% hatten 1 minderjähriges Kind und 23,6% 2 oder mehr minderjährige Kinder.
Wie in den Vorjahren wurden 2018 die meisten Scheidungsanträge von den Ehefrauen eingereicht. In56,2% der Verfahren ging die Initiative von der Frau aus. 40,9% der Scheidungen wurden von Männern beantragt und die restlichen2,9% von beiden gemeinsam.
Während die durchschnittliche Ehedauer in den Vorjahren noch bei über 15 Jahren lag, sank sie im Jahr 2018 auf 14,5 Jahre. 18,3% der 2018 geschiedenen Ehen hielten bis zu 5 Jahre. Etwa 1/4 der Ehen (26,8%) dauerten 6 bis 10 Jahre und 37,9% zwischen 11 und 25 Jahren. Annährend jede 6.Ehescheidung erfolgte erst nach der Silberhochzeit.
Der Ehemann war in 2263 Scheidungsfällen (65%) mindestens 1 Jahr älter als die Ehefrau. Besonders häufig kamen geringe Altersdifferenzen von bis zu 3 Jahren vor. Bei 657 Scheidungen (18,9%) betrug der Altersunterschied zwischen den Ehegatten weniger als 1 Jahr.
Weitere Informationen zum Thema Ehe finden Sie imInternetangebotdes Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt. Ausführliche Zahlenreihen können ebenfalls dem Statistischen Bericht Gerichtliche Ehelösungen 1991-2018 entnommen werden.
Im Allgemeinen ist ohne Rücksicht auf die Endsummen auf- bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Summierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen zu den ausgewiesenen Endsummen ergeben.