Markt: Wahlplakate erlaubt?

von 7. Februar 2011

In sechs Wochen wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag. Die ersten Plakate an den Lichtmasten tauchen nun auf. Und auch auf dem Marktplatz sieht man die Plakate, derzeit von FDP und Grünen.

Vor zwei Jahren gab es genau darum Streit. Denn laut Straßensondernutzungssatzung war das Plakatieren auf dem Marktplatz verboten. Hat sich etwas geändert? HalleForum.de hatte am Freitag bei den Parteien nachgefragt und auch Ordnungsdezernent Bernd Wiegand um Auskunft gebeten.

Die FDP war sich nicht so ganz schlüssig. Wie Stadtrat Hans-Dieter Wöllenweber erklärte, sei genau dies Thema in einer Fraktionsbesprechung gewesen. Dort forscht man bei der Stadt nach, wie es sich nun mit dem Plakatieren verhält. Doch noch bevor das Ergebnis darüber vorliegt, stehen schon die Aufsteller. Die hatte die Bundes-FDP aufgestellt und beim Kreisverband war man deshalb auch überrascht über die Nachfrage.

Doch eine Recherche in den Stadtratsunterlagen brachte nähere Informationen. Im August vergangenen Jahres hatte der Stadtrat eine neue “Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen” erlassen. Und genau in jener ist der Passus Marktplatz nicht mehr enthalten. Zuvor hatte es einige Diskussionen darüber in den Fachausschüssen gegeben. Das bestätigt auch der Beigeordnete Bernd Wiegand. Auf dem Marktplatz darf Wahlwerbung hängen.

Allerdings: So ganz den Anforderungen genügen die Plakate trotzdem nicht. Sie hängen teilweise niedriger als 2,50 Meter.