Noch kein Urteil im Marseille-Prozess

von 9. Juli 2009

Im Prozess gegen den Hamburger Unternehmer Ulrich Marseille ist am Donnerstag vor dem Landgericht in Halle (Saale) wider erwarten noch kein Urteil gefallen. Die Verteidiger Marseilles hatten in ihrem Plädoyer die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Diese hatte ein Jahr Haft auf Bewährung sowie die Zahlung von 7,5 Millionen Euro gefordert. Bei einem Tagessatz von 320 Euro würde dies einer Haftstrafe von 70 Jahren entsprechen.

Hintergrund des Prozesses ist ein neun Jahre zurückliegender Prozess. Dabei hatte Marseille 115 Millionen Schadenersatz für rund 2000 Plattenbauwohnungen in Halle-Neustadt gefordert, die Marseilles EWG gekauft hatte. Dabei soll der Unternehmer einen Zeugen per Brief zu einer für ihn günstigen Aussage genötigt haben. Weil die Beweislage dünn ist und nicht nachgewiesen werden konnte, dass das Schreiben tatsächlich von Marseille kommt, wurde er vor drei Jahren in erster Instanz freigesprochen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Widerspruch ein.

Marseille streitet weiterhin ab, etwas mit den Briefen zu tun zu haben. Seine Verteidiger beantragten gar, den früheren GWG-Chef und damit Prozessgegner auf eine Stasi-Zugehörigkeit hin zu überprüfen. Die Briefe würden schließlich die Handschrift der Stasi tragen.

Am nächsten Freitag geht der Prozess vermutlich in die abschließende Runde. 19 Monate lang wurde verhandelt.