Nutzungsänderung von Gewerbeimmobilien: Ärger vermeiden!

von 24. November 2020

Das neue Online-Merkblatt „Nutzungsänderung – Bauplanungsrecht bei Gewerbeausübung“ soll Unternehmen dabei helfen,höhere Kosten, Verzögerungen oder sogar eine „Nutzungsuntersagung“ zu vermeiden.

Die IHK geht anhand von Gerichtsurteilen und Beispielen auf viele Fragen aus der Praxis ein: Kann ein Vermieter allein über die Nutzung von Gewerberäumen entscheiden? Wann ist ein Nutzungsänderungsantrag notwendig, auch wenn keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden? Was passiert, wenn die Immobilie nur intensiver genutzt wird – etwa durch andere Arbeits- und Öffnungszeiten oder mehr Kunden[-]besuche?

Das IHK-Merkblatt„Nutzungsänderung – Bauplanungsrecht bei Gewerbe[-]ausübung“kann online unterwww.halle.ihk.deheruntergeladen werden: Nr. 4955110 im Suchfeld eingeben.