Urteil wegen Brandstiftung in Kelbra ist rechtskräftig

von 14. Februar 2020

Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Halle hatte den Angeklagten am 03.12.2019 wegen versuchter schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Diebstahl, wegen versuchter Brandstiftung in Tateinheit mit Diebstahl in zwei Fällen sowie wegen versuchter Brandstiftung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten verurteilt.

Sie hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte zwischen März und November 2018 in Kelbra unter anderem aus dem Bauhof Werkzeug entwendet und versucht hatte, einen dort abgestellten Traktor mit Teelichten in Brand zu setzen. Ferner war die Kammer davon überzeugt, dass er im November 2018 den Lagerschuppen einer Fahrschule in Brand gesetzt und dadurch einen Schaden in Höhe von rund 17.000,00 Euro verursacht hatte.

Der Angeklagte hatte hiergegen zunächst Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe hat er die Revision dann zurückgenommen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.