Verurteilung wegen Mordes in einem Reisebüro in Halle rechtskräftig

Verurteilung wegen Mordes in einem Reisebüro in Halle rechtskräftig
von 20. Februar 2019

Sie hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte am 28.12.2017 in einem Reisebüro in Halle seine Lebensgefährtin mit einem Messer getötet hatte, nachdem diese ihm gegenüber angekündigt hatte, sie werde sich von ihm trennen. Der Angeklagte hatte den Tatvorwurf eingeräumt. Die Kammer hatte die Tat wegen des niederen Beweggrundes der Eifersucht nicht nur als Totschlag, sondern als Mord gewertet.
Die gegen das Urteil eingelegte Revision des Angeklagten ist nunmehr durch einen nicht weiter begründeten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12.02.2019 (4 StR 534/18) verworfen worden. Das Urteil ist damit rechtskräftig.