Zwischenbericht: Handlungsempfehlungen für die Unterstützung von Sportvereinen im ländlichen Raum

Zwischenbericht: Handlungsempfehlungen für die Unterstützung von Sportvereinen im ländlichen Raum
von 29. Januar 2019

Die beiden Schwerpunktthemen, mit denen sich die Kommission zunächst für ihren Zwischenbericht befasst hatte, waren

– die Optimierung und Verzahnung bestehender Förderprogramme sowie

– die Sicherstellung der erforderlichen Sportinfrastruktur.

Als Grundlage für die Auswertung dienten eine Befragung von Sportvereinen im ländlichen Raum und Interviews, die mit Funktionsträgern auf Kreisebene geführt wurden. Mit den Befragungen sollte ermittelt werden, wo vor Ort der größte Handlungsbedarf gesehen wird und welche Optimierungsmöglichkeiten aus der Sicht der Vereine im ländlichen Raum bestehen. Basierend darauf hat die Kommission acht Handlungsempfehlungen erarbeitet, um die Vereine effektiver zu unterstützen:

(1) Optimierung der Förderprogramme im Interesse der Sportvereine, insbesondere durch Reduzierung des Verwaltungsaufwandes.

(2) Prüfung der Pauschalförderung nach der Verordnung zur Ausführung des Sportfördergesetzes sowie der Fördersätze für die Projektförderung.

(3) Erarbeitung eines „Fördermittelwegweisers“, in dem die den Sportvereinen offen stehenden Fördermöglichkeiten zusammenfassend aufbereitet sind.

(4) Öffentlichkeitswirksame Darstellung von Best-Practice-Beispielen als Anregung und Impuls für potentielle Antragsteller.

(5) Umfassende Information und Beratung der Sportvereine zu einschlägigen Fördermöglichkeiten, insbesondere durch gemeinsame Veranstaltungen mit Bewilligungsbehörden, LSB, Gemeinden, Landkreisen und obersten Landesbehörden.

(6) Engere Abstimmung und Verzahnung zwischen den beiden Förderrichtlinien zum Sportstättenbau sowie zwischen den beiden Integrationsrichtlinien.

(7) Entwicklung von Sportstätten hin zu sozialen, vielseitig nutzbaren Einrichtungen, bei denen der „Begegnungscharakter“ in besonderer Weise berücksichtigt wird.

(8) Fortführung der vom LSB erarbeiteten Sportstättenkartierung im Sinne einer flächendeckenden Sportstättenentwicklungsplanung.

Mit Blick auf ihre zukünftige Arbeit setzt die Kommission ihre Schwerpunkte auf

– die Gewinnung und Wertschätzung von ehrenamtlich Tätigen,

– die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Sportvereinen und Arbeitsmarkt

sowie

– Kooperationen zwischen Sportvereine, Schulen und Unternehmen.

Ein Abschlussbericht soll Ende 2019 vorliegen.

Sportminister Holger Stahlknecht: „Ich danke der Kommission für ihre engagierte Arbeit und die gewonnenen Erkenntnisse. Mein Dank gilt auch den beteiligten Vereinen und Verantwortlichen dafür, dass sie sich die Zeit genommen haben, um die Arbeit der Kommission zu unterstützen. Nun gilt es, die Handlungsempfehlungen aufzugreifen und die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Dazu werden wir in einem ersten Schritt die Richtlinie zur Förderung von Projekten im sportlichen Bereich überarbeiten, einen „Fördermittelwegweiser“ für Sportvereine erstellen und gemeinsame Informationsveranstaltungen für Sportvereine durchführen.“

Hintergrund:

Auf Initiative von Sportminister Holger Stahlknecht hat sich im Juni 2018 die Kommission „Sport stärkt Heimat“ konstituiert. Die Kommission besteht aus Vertretern des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e.V., des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt e.V., des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr, des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration, des Landkreistages Sachsen-Anhalt, der Harzer Volksbank eG sowie des Ministeriums für Inneres und Sport. Impulsgeber hierfür war der Fußballverband Sachsen-Anhalt e.V., der mit einem Positionspapier zur Förderung des ländlichen Raums auf die besonderen Herausforderungen und die mit der demografischen Entwicklung verbundenen Wechselwirkungen eingegangen ist.