Urteil im Prozess gegen Sven Liebich erwartet

Urteil im Prozess gegen Sven Liebich erwartet
von 12. Juli 2023 0 Kommentare

Die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) macht Ernst bei der Verfolgung von Hasskriminalität.

Im Prozess gegen den Neonazi Sven Liebich ist sie von dessen Schuld überzeugt und fordert eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, erstmals ohne Bewährung. Dazu sagt Sebastian Striegel, rechtspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

„Bei der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) ist ein Umdenken hin zu konsequenterer Strafverfolgung bei Hasskriminalität zu beobachten. Delikte wie Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede und Volksverhetzung wurden zu lange als von der Meinungsfreiheit gedeckt oder als Bagatellen abgetan.“

„Die Zentralstelle für Hasskriminalität bei der Staatsanwaltschaft Halle ist ein erster richtiger Schritt, um konsequenter gegen diese Art von Kriminalität vorzugehen. Dabei darf es nicht bleiben. Betroffene von Hasskriminalität leiden unter den Konsequenzen. Eine zu lockere Haltung dazu ist problematisch. Sachsen-Anhalt braucht bei der Prävention und Verfolgung von Hasskriminalität mehr Konsequenz und eine Gesamtstrategie, die alle Bereiche von Medienkompetenz über Jugendschutz bis hin zu Polizei und Strafverfolgung abdeckt“, fordert Striegel und fügt hinzu: „Wir haben im Landtag von Sachsen-Anhalt Vorschläge für eine Gesamtstrategie gegen Hass im Netz erarbeitet. Die Landesregierung muss tätig werden.“

„Der aktuelle Gerichtsprozess gegen Sven Liebich geht zu hohen Teilen auf das Durchhaltevermögen der Opfer von Straftaten sowie die starke Unterstützung der Zivilgesellschaft in Halle zurück. Allen Betroffenen gelten unsere Unterstützung und Solidarität.“

         

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