Zum Stand der Umbenennung eines Abzweigs des Universitätsrings

Zum Stand der Umbenennung eines Abzweigs des Universitätsrings
von 5. März 2024 0 Kommentare

Im Zusammenhang mit der Umbenennung eines Abzweigs des Universitätsrings in Anton-Wilhelm-Amo-Straße (siehe Grafik) weist die Stadt Halle (Saale) noch einmal auf folgenden Sachstand hin:

 

Die Stadt hat im Amtsblatt vom 2. Februar 2024 in einer Allgemeinverfügung über den Stadtratsbeschluss vom 20. Dezember 2023 über die Umbenennung informiert. Um die Belastungen der von der Umbenennung Betroffenen zu minimieren, sollen die bestehenden Hausnummern unverändert bleiben. Insofern sind auch keine weiteren Anschreiben an die betroffenen Eigentümer/Anwohner erforderlich. Nach Anbringung der neuen Straßenschilder, deren Erstellungs- und Installationskosten bei rund 600 Euro liegen, bleiben auch die alten Straßenschilder für einen Übergangszeitraum von einem halben Jahr noch angebracht – allerdings mit durchgestrichenem Straßennamen.  Ein Termin für die Installation der neuen Schilder steht noch nicht fest.

Hinsichtlich der Aktualisierung der Ausweisdokumente gibt es keine Fristen. Die Betreffenden können in den Bürgerservicestellen – nach Terminvereinbarung – vorsprechen und den Aufkleber auf dem Personalausweis sowie den Fahrzeugschein kostenfrei ändern lassen.

Grundsätzlich informiert die Stadtverwaltung bei Neuvergaben, Änderung oder Löschung von Straßennamen und Hausnummern folgende externen Institutionen selbständig:  Deutsche Post AG, Telekom Deutschland GmbH, Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen- Anhalt (turnusmäßige Weitermeldung an Grundbuchamt), Finanzamt, Amtsgericht Halle, Polizeirevier Halle, Energieversorgung Halle GmbH (EVH GmbH), Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH (HWS GmbH), Landesamt für Verbraucherschutz, Bischöfliches Ordinariat Magdeburg, Handwerkskammer, Mitteldeutsches Druck- und Verlagshaus GmbH & Co. KG., Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Hermes und City-Brief-Kurier. Die Deutsche Post wurde hinsichtlich der Zugehörigkeit zum PLZ-Bereich angefragt.

         

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