Betriebe aus von der EU definierten Hochrisikosektoren wie Banken und Versicherungen, aber eben auch aus der Gebäudereinigung und dem Bausektor sollen zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden. In der Öffentlichkeit bekannt geworden ist dieses Vorhaben durch die Diskussion über die Einstufung von Kern- und Gaskraftwerken.
Bisher sollten Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten von der umfangreichen Berichterstattung ausgenommen werden. Initiativen im EU-Parlament wollen diese Grenze deutlich senken.
In einer Markwirtschaft sollte über die Kreditvergabe allein eine ökonomische Beurteilung durch den Kreditgeber entscheiden, erklärt Matthias Stenzel, Vorstandsmitglied der Handwerkskammer Halle. Die Verpflichtung auch kleinerer Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung würde zusätzliche umfangreiche bürokratische Belastungen bedeuten. Die Betriebe befürchten eine Welle an Auflagen, die die ohnehin zu große Bürokratielast verstärken wird.