Schwerbehindertenvertretungen werden bis 30. November gewählt

Schwerbehindertenvertretungen werden bis 30. November gewählt
von 13. Oktober 2022 0 Kommentare

Bis zum 30. November werden in den Betrieben und Dienststellen die Schwerbehindertenvertretungen (SBV) gewählt.

„Schwerbehindertenvertretungen sichern für die Beschäftigten mit Behinderungen die Arbeitsbedingungen, die auf die speziellen Bedürfnisse Einzelner abgestimmt sind“, sagte der Landesbehindertenbeauftragte Dr. Christian Walbrach. „Sie setzen sich für eine bedarfsgerechte Arbeitswelt ein, die vielfältige Chancen für alle bietet und damit einen entscheidenden Beitrag zur Inklusion leistet.“ Deshalb sei es wichtig, dieses Recht zu nutzen und bis zum 30.11.2022 eine Schwerbehindertenvertretung zu wählen. Die Wahlen laufen seit 1. Oktober 2022.

 

Der Landesbehindertenbeauftragte appellierte an die Beschäftigten, ihr Wahlrecht zu nutzen und die Schwerbehindertenvertretungen zu stärken. Die SBV ist die betriebliche Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen und Menschen, die ihnen gleichgestellt sind. Sie wacht darüber, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Vorschriften eingehalten werden, beantragt Maßnahmen bei den zuständigen inner- und außerbetrieblichen Stellen, nimmt Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen und wirkt beim Arbeitgeber auf deren Erledigung hin. Die Vertrauenspersonen leisten mit ihrem betrieblichen Ehrenamt einen wesentlichen Beitrag zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt. Die Schwerbehindertenvertretung ist die kompetente Ansprechpartnerin in allen Fragen der Prävention sowie der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

 

In Deutschland leben fast 17 Millionen Menschen mit einer gesundheitlichen Einschränkung. 7,6 Millionen von ihnen sind mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 schwerbehindert. In Sachsen-Anhalt belief sich deren Zahl zum Jahresende 2021 auf 174.140 Menschen.

         

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