325 vermutete Behandlungsfehler im vergangenen Jahr

von 15. März 2016

Das sind 30 Anträge mehr als im Jahr zuvor (295). „Für den Betroffenen ist ein Behandlungsfehler genau einer zu viel. Doch für die Mediziner spricht: Kein Arzt verursacht einen Behandlungsfehler absichtlich und wissentlich“, erklärt Dr. Simone Heinemann-Meerz, Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt.

In der Mehrzahl aller Behandlungen findet die gewünschte Heilung statt. Doch manchmal will sich ein Behandlungserfolg einfach nicht einstellen. Für das Ausbleiben des Erfolges kann es unterschiedliche Gründe geben, wie die Schwere der Erkrankung oder chronische Verlaufsprozesse. Selten ist ein ärztlicher Behandlungsfehler Schuld. 8.971 berufstätige Ärzte kümmern sich um ihre Patienten. Bei jährlich rund 16 Mio. ambulanten Behandlungen sowie laut Statistischem Bundesamt 614949 vollstationären Behandlungen in sachsen-anhaltischen Krankenhäusern ist das eine sehr geringe Zahl von Beanstandungen.

193 Schlichtungsverfahren konnten im Jahr 2015 abgeschlossenen werden. In nur 29 % der Fälle hatte sich ein begründeter Anspruch für einen Behandlungs- bzw. Aufklärungsfehler ergeben. In 65 % wurden keine Behandlungsfehler festgestellt. Die geprüften Behandlungsfälle kommen mit 83,3 % hauptsächlich aus dem Klinikbereich (ambulant/stationär, Belegarzt und Rehabilitationseinrichtung) und zu 16,7 % aus dem niedergelassen Bereich einschließlich medizinischer Versorgungszentren. Arthrosen, Frakturen und Bandscheibenschäden waren die häufigsten Krankheiten, die einen Antrag an die Schichtungsstelle zur Folge hatten.

Im Klinikbereich und im niedergelassenen Bereich sind die bildgebende Diagnostik sowie operativen Therapien die häufigsten auftretenden Fehlerarten. Beanstandungen in der Niederlassung gab es zusätzlich bei der allgemeinen Diagnostik (Anamnese/Untersuchung) und in der Klinik lagen diese bei der Indikationsstellung.

Die Ärztekammer hat den gesetzlichen Auftrag, bei vermeintlichen Behandlungsfehlern zu schlichten. Um in das Verfahren einsteigen zu können, müssen die Betroffenen einen formlosen schriftlichen Antrag direkt an die Ärztekammer in Sachsen-Anhalt oder an die Schlichtungsstelle in Hannover stellen. „Unsere Kammer nimmt die Beschwerden entgegen und leitet sie an die Schlichtungsstelle in Hannover weiter. Diese hat dann die Aufgabe, Vorwürfe von vermuteten Behandlungsfehlern zu prüfen und sie gutachterlich beurteilen zu lassen. Das Verfahren ist für die Patienten kostenlos“, erklärt Dr. Simone Heinemann-Meerz.

Am Patiententelefon der Ärztekammer können auch Fragen rund um das Thema Behandlungsfehler geklärt werden. Das Telefon ist immer donnerstags zwischen 14 und 16 Uhr unter der Telefonnummer (0340) 213175 erreichbar.