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Alle Patientinnen und Patienten, die stationär aufgenommen werden, werden auf Covid-19 getestet.
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Patientenbesuche sind nur in Fällen möglich, in denen medizinische, sozial indizierte oder palliativmedizinische Gründe vorliegen. Dies gilt etwa für Angehörige von Palliativ-Patienten, dementen Patienten und für den Besuch von Neugeborenen.
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Eine Besuchserlaubnis wird in begründeten Fällen vom behandelnden Team erteilt.
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Genehmigte Besucher melden sich an der Rezeption, beziehungsweise am Eingang des Krankenhauses und weisen sich dort als geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet aus. Name und Kontaktdaten werden notiert. Besucher dürfen keine Krankheitssymptome haben.
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Im Krankenhaus, auch in den Patientenzimmern, ist während der gesamten Besuchszeit eine FFP2-Maske zu tragen. Darüber hinaus ist auch in Geländebereichen, in denen der Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, eine FFP2-Maske zu tragen.
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Beim Betreten des Krankenhauses und beim Betreten des Patientenzimmers ist eine Händedesinfektion durchzuführen.
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Bitte beachten Sie die jeweiligen Informationen und Regelungen der Krankenhäuser, die am Eingang des Krankenhauses, im Krankenhaus oder auf der Homepage veröffentlicht sind.
Ambulante Patientinnen und Patienten
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Ausdrücklich von den Besuchseinschränkungen ausgenommen sind alle Patientinnen und Patienten, die die Ambulanzen und Sprechstunden aufsuchen.
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Begleitpersonen sind nur in begründeten Fällen zugelassen. Sie müssen geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet sein.
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Das Tragen einer FFP2-Maske ist erforderlich.
Bitte halten Sie sich an die Hinweise des Personals. Diese dienen dem Schutz der Patientinnen und Patienten und Ihnen selbst.
Die halleschen Krankenhäuser bitten die Bevölkerung eindringlich um die Akzeptanz der Besuchseinschränkungen insbesondere gegenüber den Mitarbeitenden der Krankenhäuser.