Die Bundespolizei informiert zum Fußballspiel zwischen dem 1. FC Magdeburg und dem Halleschen FC

von 10. August 2015

Aus Sicherheitsgründen wird den mit der Bahn reisenden Fußballfans die Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen und Pyrotechnik in den Reisezügen auf dem Netz der Eisenbahnen des Bundes per Allgemeinverfügung durch die Bundespolizei untersagt.

Dieses Verbot gilt sowohl für die Anreise als auch die Abreise auf der Streckenführung Halle – Köthen – Magdeburg sowie Halle – Dessau – Magdeburg. Diese Allgemeinverfügung entfaltet ihre Gültigkeit am 16.August 2015 im Zeitraum von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Die Einhaltung des Verbotes wird durch Einsatzkräfte überwacht.

Die Bundespolizei weist darauf hin, dass an den Zusteigebahnhöfen Kontrollen durchgeführt werden. Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Züge an den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen.

Die ausführliche Begründung dieser Allgemeinverfügung kann bei der Bundespolizeidirektion Pirna, Rottwerndorfer Straße 22, 01796 Pirna oder bei der Bundespolizeiinspektion Magdeburg, Kantstraße 4, 39104 Magdeburg während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden.