Diebe wollten in Supermarkt einbrechen

von 20. Februar 2012

 Bei der Durchsuchung der Bekleidung eines der Täter wurde in der rechten Außentasche seiner Jacke ein silberfarbener Schlagring aufgefunden und sichergestellt. Nach vorangegangener Rechtsmittelbelehrung gab dieser an, den Schlagring zur Selbstverteidigung zu benötigen. Bei einem Schlagring handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.