Bei der Durchsuchung der Bekleidung eines der Täter wurde in der rechten Außentasche seiner Jacke ein silberfarbener Schlagring aufgefunden und sichergestellt. Nach vorangegangener Rechtsmittelbelehrung gab dieser an, den Schlagring zur Selbstverteidigung zu benötigen. Bei einem Schlagring handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.