Ein Mann, zwei Haftbefehle und 2190 Euro Geldstrafe

von 31. Juli 2015

Nach dem Klicken der Handschellen wurden ihm die beiden Haftbefehle eröffnet. Zum einen blieb er einer Hauptverhandlung, die am 28.04.2015 im Amtsgericht Bautzen stattfinden sollte, unentschuldigt fern. Angeklagt war er wegen Diebstahl, räuberischen Diebstahl sowie Leistungserschleichung.

Daraufhin erließ das Amtsgericht Bautzen einen Sitzungshaftbefehl.

Zum anderen wurde er bereits 2013 durch das Amtsgericht Erfurt wegen mehrfacher Leistungserschleichung zu einer Geldstrafe von 2190,50 Euro oder 141 Tagen Haft verurteilt. Da er beide Strafvarianten ignorierte, erließ die Staatsanwaltschaft Erfurt am 20.07.15 einen Vollstreckungshaftbefehl. Da der Mann die Geldstrafe nicht zahlen konnte, wurde er gegen 20.30 Uhr an die Justizvollzugsanstalt Halle übergeben. Dort wird er die nächsten 141 Tage verbleiben und zusätzlich auf seinen nächsten Urteilsspruch des Amtsgerichtes Bautzen warten.