Ein “Schwarzfahrer” – zwei Haftbefehle – zwei neue Strafanzeigen

von 16. Januar 2017

Nach einer durchgeführten Personalienfeststellung und der sich daraus anschließenden fahndungsmäßigen Überprüfung stellte sich heraus, dass der Mann gleich mit zwei Haftbefehlen der Staatsanwaltschaft Halle gesucht wurde. Zum einen lag ein Erzwingungshaftbefehl vor. Demnach muss er 8 Tage in Haft. Dies hätte er mit einer Zahlung von 160 Euro Geldstrafe abwenden können. Zum anderen lag ein Vollstreckungshaftbefehl wegen einer vorsätzlichen Anordnung oder Zulassung des Fahrens ohne Führerschein und dem Gebrauch eines unversicherten Kraftfahrzeuges vor. Dafür verurteilte ihn das Amtsgericht Merseburg zu einer Geldstrafe von 450 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen. Dem Mann wurde durch die Bundespolizisten noch vor Ort die Festnahme ausgesprochen. Auf der Dienststelle wurde er durchsucht und die Bundespolizisten wurden fündig. Der Festgenommene hatte eine Kreditkarte bei sich, die ihm nicht gehörte. Er gab an, diese gefunden zu haben. Die Kreditkarte wurde sichergestellt. Den Mann erwarten nun zwei Strafanzeigen wegen der Leistungserschleichung und der Unterschlagung der Kreditkarte. Da er die Geldstrafen nicht zahlen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Halle gebracht, wo er die nächsten 38 Tage verweilen wird.