Polizeirevier Saalekreis

von 5. April 2021

Ohne Fahrerlaubnis

Am Freitagnachmittag kontrollierte die Polizei in Mösthinsdorf den Fahrer eines PKW Matra. Der Mann (47) räumte sofort ein, nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Der Mann musste sein Auto stehen lassen. Ihn erwartet eine Strafanzeige.

Ebenfalls wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis muss sich ein 34-jähriger Mann verantworten. Dieser war am Samstag gegen 15:15 Uhr mit einem BMW auf der Bundesautobahn 14 unterwegs und war einer Polizeistreife aufgefallen, weil dieser keine gültige Plakette am Kennzeichen hatte. Diese war abgelaufen. Der Mann wurde in Schwoitsch angehalten und kontrolliert. Hier wurde bekannt, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Gegen den Mann wurde Anzeige erstattet.

Gestohlenen Transporter gefunden

Letzte Woche wurde von einem Bauhof in Langenbogen ein Kleintransporter gestohlen. Der Diebstahl wurde gestern früh gegen 08:00 Uhr bemerkt und bei der Polizei angezeigt. Etwa 10 Stunden später wurde der Transporter dann in einer anderen Straße in Langenbogen von einem Anwohner wieder aufgefunden und konnte seinem Eigentümer übergeben werden.

Verkehrsunfall

Auf der B 181 bei Günthersdorf stießen gestern Nachmittag ein Krad und ein PKW zusammen. Verkehrsbedingt musste der PKW anhalten, der Kradfahrer (67) führte eine Notbremsung durch, konnte jedoch einen Zusammenstoß nicht mehr verhindern. Das Krad fiel zur Seite, wobei der Kradfahrer sich eine Schulterverletzung zuzog. Er wurde zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.

Wildunfälle

Zwischen Barnstädt und Steigra, auf der B 180, stießen gestern Abend ein Reh und ein Daimler-Benz zusammen. Am PKW entstanden Sachschäden.

Ein weiterer Wildunfall ereignete sich gestern Abend gegen 20:20 Uhr auf der K 2149 zwischen Etzdorf und Wansleben. Hier machte ein Hyundai Bekanntschaft mit einem Reh. Es entstanden Sachschäden am Auto.

Nötigung

Gestern Abend meldete sich im Polizeirevier ein 71-jähriger Mann und wollte Anzeige gegen einen anderen Mann erstatten, wegen einer vermeintlichen Nötigung. Die Nötigung bestätigte sich nicht. Jedoch lag gegen den Anzeigenerstatter ein Beschluss zur Einziehung seines Führerscheines vor, welcher vollzogen wurde.