Schwerpunktkontrollen am Flughafen Leipzig/Halle- Verdacht der Aufnahme der Prostitution und Einreiseverweigerungen

von 19. Februar 2020

Allein bei der Einreise aus Kiew wurde zwei Ukrainern die Einreise verweigert, da der angegebene Zweck ihrer Reise nicht mit ihren finanziellen Mitteln übereinstimmte. Bei der Einreisebefragung gab eine 27-jährigen Ukrainerin an, dass sie zu ihrem Freund nach Leipzig wollte. Allerdings fanden die Beamten heraus, dass dieser sich seit einiger Zeit in einer JVA in Berlin aufhält. Auch der Inhalt ihres Reisegepäcks passte nicht mit den Wetterverhältnissen zusammen. Zudem konnte sie nicht genug finanzielle Mittel für ihren Aufenthalt nachweisen. Aufgrund dieser Umstände und weiterer Anhaltspunkte besteht zudem der Verdacht über eine geplante Ausübung der Prostitution in Deutschland, sodass ihr die Einreise verweigerte wurde.

Die Visa der beiden Ukrainer wurden durch die Bundespolizei annulliert. Sie flogen heute Morgen über den Flughafen Berlin- Schönefeld nach Kiew zurück.

Bei der Einreisekontrolle aus Istanbul wurden zwei Jordanier mit deutschen C-Visa festgestellt. Da sie in ihrem Gepäck Werkzeug mitführten und ihren deutschen Einlader nicht kannten, bestand der Verdacht der Visaerschleichung und illegalen Arbeitsaufnahme. Nach Recherche und Rücksprache mit dem Einlader stellte sich heraus, dass dieser die beiden Personen tatsächlich eingeladen hatte und die geplante Tätigkeit im Einklang mit den Visaerteilungsgründen steht. Ihnen wurde die Einreise gestattet.